Das Konzept Bodan-Rail 2020 ist ein Verkehrskonzept für den Schienenpersonenverkehr, das Grundlagen für eine internationale Verkehrsplanung im Grossraum Bodensee mit insgesamt 4,5 Mio.
Alpen / Europa
Jährlich reisen über zwei Millionen Niederländer in die Alpen, fast 80% von ihnen mit dem Auto. Es ist zur Zeit noch keine Selbstverständlichkeit, bei Urlaubsreisen die Prinzipen der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Ziel der Verkehrspolitik ist es, die Mobilität von Menschen und Gütern umweltverträglich zu sichern. Die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass ein Höchstmaß an Aktivitäten mit möglichst wenig Verkehr verbunden ist.
In Österreich erarbeitet derzeit das Österreichische Nationale Komitee, ein innerstaatliches Gremium, das sich aus Vertretern der Ministerien, der Bundesländer, der NGOs und der Sozialpartner zusammensetzt, an einem Umsetzungskatalog für alle acht Durchführungsprotokolle.
Leider muss man feststellen, dass das Verkehrsprotokoll in Frankreich bislang keinen festen Platz in der Verkehrspolitik hat. Woran kann man das festmachen?
Mit Annahme der Volksinitiative zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr hat die schweizer Bevölkerung ein klares Zeichen gesetzt. Als Folge davon soll die Zahl der Fahrten schwerer Strassengüterfahrzeuge durch die Schweizer Alpen auf jährlich 650'000, d.h. die Hälfte des heutigen Wertes, vermindert werden.
Im Auftrag der Alpenkonferenz hat der Ständige Ausschuss eine Arbeitsgruppe Verkehr (AG Verkehr) unter dem Vorsitz von Frankreich eingerichtet, um die Umsetzung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention sicherzustellen.
Per Definition ist die Umsetzung der Alpenkonvention (AK) international. Die grössten und dringlichsten Herausforderungen dabei sind die folgenden: Zuallererst einmal die Ratifizierung der Protokolle.
Umsetzung der Alpenkonvention (AK) bedeutet die Verwirklichung der Konvention und ihrer Protokolle auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch Anwendung und Auslegung seitens der nationalen Behörden und Gerichte sowie durch Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften mittels gesetzgeberischer Massnahmen. Bei der juristischen Umsetzung der AK sind drei Ebenen betroffen: die völkerrechtliche, die europarechtliche und die des nationalen Rechts.
Verabschiedet von der Delegiertenversammlung der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA am 23. Oktober 2003 in Salzburg/Österreich