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CIPRA-Resolution zur Umsetzung des Verkehrsprotokolls

16.12.2003 / CIPRA Internationale Alpenschutzkommission
Verabschiedet von der Delegiertenversammlung der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA am 23. Oktober 2003 in Salzburg/Österreich
Die Alpenkonvention, welche am 7. November 1991 unterzeichnet wurde, hält als Ziel fest,"Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und alpenquerenden Verkehrs auf ein Mass zu senken, das für Menschen, Pflanzen und Tiere sowie deren Lebensräume erträglich ist" (Art. 2 Abs. 2, lit. j). Wir, Vertreterinnen und Vertreter der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA, einer nichtstaatlichen Dachorganisation, die über 100 Organisationen und Institutionen aus sieben Alpenländern vertritt, haben uns mehr als ein Jahrzehnt lang für die Schaffung eines Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention eingesetzt, welches der Bevölkerung im Alpenraum einen Mehrwert bringt. Wir stehen zum Verkehrsprotokoll, welches am 31. Oktober 2000 an der 6. Alpenkonferenz in Luzern/Schweiz unterzeichnet wurde und zwei Jahre später in Kraft getreten ist, nachdem es von Liechtenstein, Deutschland und Österreich ratifiziert wurde. Wir erwarten aber nicht nur, dass die übrigen Vertragsstaaten der Alpenkonvention und die EU, welche das Verkehrsprotokoll noch nicht einmal unterzeichnet hat, das Protokoll rasch ratifizieren.Wir fordern die Staaten vielmehr dazu auf, sich darüber hinaus unverzüglich an die Umsetzung dieses für den Alpenraum wichtigen Vertragswerkes machen. Wir fordern, dass geeignete Massnahmen zur Reduktion der Lärm- und Schadstoffbelastung für die Bevölkerung entlang der hochrangigen Verkehrswege in den Alpen und der Transitstrecken durch die Alpen (Bahn und Strasse) getroffen bzw. gefördert werden. Die Priorisierung der Bahn ist in die Planung auf zunehmen und konsequent voranzutreiben. Weiter fordern wir die Einführung von Instrumenten zur Umsetzung der Kostenwahrheit im Strassenverkehr, welche durch eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in allen Alpenländern schnell und wirkungsvoll eingeführt werden kann. Bis zu deren Einführung kann auf allen grossen Verkehrsachsen, die noch nicht LSVA-pflichtig sind, eine Maut erhoben werden.Die Kostenwahrheit ist nicht nur im Transitverkehr, sondern auch im inneralpinen Verkehr zu verwirklichen, und zwar nicht nur für LKWs, sondern auch für den motorisierten Privatverkehr. Das Verkehrsprotokoll bietet die Vorgaben für ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen. Wir fordern deshalb die Vertragspartner der Alpenkonvention dazu auf, diese Massnahmen gemeinsam zu ergreifen, gemeinsam Daten zum Zustand der Alpen und insbesondere auch zum Bereich Verkehr zu erheben und mit einem gemeinsamen Monitoring die Effizienz und Effektivität der ergriffenen Massnahmen ständig zu kontrollieren.
Die Resolution zum Thema Verkehr wurde im Rahmen einer Pressekonferenz am 23. Oktober 2003 in Salzburg veröffentlich.
Quelle: CIPRA-Info 70