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Geplante Forstreform verstößt gegen die Alpenkonvention

16.04.2007
16.12.2003/27.7.2005 Die geplante Forstreform der bayerischen Staatsregierung verstößt nach Ansicht der Alpenschutzkommission CIPRA Deutschland gegen internationales Recht. Axel Doering, Bergwaldexperte und Vorstandsmitglied der CIPRA Deutschland mahnte auf einer Anhörung im bayerischen Landwirtschaftsministerium, die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Alpenkonvention Ernst zu nehmen.

Stand 27.07.2005

CIPRA-Meldung vom 16.12.2003:

Die CIPRA kritisiert die geplante Abschaffung der kostenlosen Beratung privater und kommunaler Waldbesitzer. Nach Art. 14 des Bergwaldprotokolls der Alpenkonvention ist der Staat zur Beratung und Weiterbildung der Waldeigentümer im bayerischen Alpenraum verpflichtet. Gerade vor dem Hintergrund der drohenden Borkenkäferkatastrophe und der Klimaänderung ist eine staatliche Beratung durch Förster im Privat- und Kommunalwald unerlässlich, um den Aufbau stabiler Mischwälder zu unterstützen.

Zur Bewirtschaftung des Staatswaldes sollen nach den Plänen der Staatsregierung GmbHs gegründet werden, die sich durch die Einnahmen aus dem Holzverkauf selbst finanzieren. CIPRA Deutschland befürchtet, dass sich die Staatsregierung auf diese Weise schrittweise ihrer Verantwortung für die Staatswälder, die fast 10 % der Landesfläche einnehmen, entzieht. Wichtige Zukunftsinvestitionen wie naturnaher Waldbau oder Schutzwaldsanierung könnten aus Geldmangel unterbleiben. Angesichts der Klimaänderung werde Waldbau gerade im Gebirge immer anspruchsvoller, so Doering. Waldbau und Forstbetrieb im Gebirge sollten zwar unter dem Diktat finanzieller Disziplin, aber nicht des uneingeschränkten Profits durchgeführt werden. Diese Aufgaben seien am besten in modifizierten bestehenden Strukturen des Einheitsforstamtes zu bewältigen.

Ergänzung von 27.Juli 2005:
Die Befürchtungen von Dezember 2003 (s. o.) sind sicherlich auch aufgrund des großen kritischen Engagements der Umweltverbände und das nur knapp gescheiterte Volksbegehren zur Reform der bayerischen Staatsforstverwaltung bisher so nicht eingetreten. Die Bayerischen Staatsforsten haben ausdrücklich Interesse an einer Zusammenarbeit mit der CIPRA, insbesondere zur Umsetzung der Alpenkonvention und des Bergwaldprotokolls geäußert. CIPRA Deutschland befürchtet weiterhin in der Abhängigkeit der neuen Forstbetriebe von Einkünften aus dem Holzertrag eine potentielle Gefahr für die naturnahe Bewirtschaftung der Bergwälder. Bislang ist noch nicht sicher auszuschließen, dass das Budget der Forstbetriebe für den Holzeinschlag so knapp bemessen ist, dass der Einschlag im Bergwald vorwiegend entlang von Forstwegen erfolgen muss und waldbauliche Gesichtspunkte (z. B. Umbau monostrukturierter Fichtenbestände) dabei nicht in angemessenem Maß berücksichtigt werden können. Wir werden daher die diesbezüglichen Aktivitäten der Bayerischen Staatsforste mit kritischer Aufmerksamkeit verfolgen.