erstellt von zopemaster
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Veröffentlicht
18.01.2007
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zuletzt verändert:
07.07.2021 01:20
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Einsortiert unter:
Staatsabkommen,
Recht
Mit Inkrafttreten des deutschen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes am 15.12.2006 bekommen Umweltverbände mehr Klagerechte im Umweltschutz. Deutschland hat damit seit 2003 geltendes EU-Recht umgesetzt.
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