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Deutschen Umweltverbänden werden mehr Klagerechte eingeräumt

18.01.2007 / CIPRA Internationale Alpenschutzkommission
Mit Inkrafttreten des deutschen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes am 15.12.2006 bekommen Umweltverbände mehr Klagerechte im Umweltschutz. Deutschland hat damit seit 2003 geltendes EU-Recht umgesetzt.
So können alle Vereinigungen, die den Schutz der Umwelt zum Ziel haben, bestimmte behördliche Entscheidungen von den Gerichten prüfen lassen, ohne von einer Maßnahme direkt betroffen zu sein. Dies war bisher nur Naturschutzverbänden bei bestimmten Verstößen gegen Naturschutzrecht möglich. Als Voraussetzung müssen die Vereinigungen durch das Umweltbundesamt (UBA) anerkannt sein. Daher empfiehlt das UBA auch bereits nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinen, die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz beim UBA zu beantragen. Kritik am neuen Gesetz übt unter anderem das Unabhängige Institut für Umweltfragen e.V., das entgegen den Zielen des Gesetzes die Stellvertreter-Funktion der Umweltverbände für die Allgemeinheit in keiner Weise gestärkt sieht.
Quelle und Infos: www.ngo-online.de/ganze_nachricht (de), www.ufu.de/neues-aus-u---b (de)
abgelegt unter: Staatsabkommen, Recht