erstellt von zopemaster
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Veröffentlicht
16.12.2003
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zuletzt verändert:
07.07.2021 01:03
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Einsortiert unter:
Alpenkonvention,
Staatsabkommen,
Recht
Umsetzung der Alpenkonvention (AK) bedeutet die Verwirklichung der Konvention und ihrer Protokolle auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch Anwendung und Auslegung seitens der nationalen Behörden und Gerichte sowie durch Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften mittels gesetzgeberischer Massnahmen. Bei der juristischen Umsetzung der AK sind drei Ebenen betroffen: die völkerrechtliche, die europarechtliche und die des nationalen Rechts.
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