erstellt von CIPRA Deutschland
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Veröffentlicht
12.03.2015
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zuletzt verändert:
07.07.2021 01:15
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Erschliessung
Im Oberallgäu am Riedberger Horn (Balderschwang-Grasgehren) laufen seit Herbst 2014 Planungen und Anhörungsverfahren für neue Liftanlagen und Skipisten. Um den Neubau realisieren zu können, droht ein Abweichen vom Alpenplan in der Schutzzone C mit einem „Zielabweichungsverfahren“. Bislang ist die Schutzzone C eine Tabuzone für Lifte und Pisten. Sie ist dem naturnahen Tourismus vorbehalten. Sollte die Planung umgesetzt werden, so wäre nach 40 Jahren unveränderter Gültigkeit der Alpenplan mit einem Präzedenzfall ausgehebelt. Zudem ist der wertvollste Birkhuhn-Bestand im Allgäu gefährdet und es sind Murenabgänge auf die Riedbergpaßstraße zu befürchten.
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