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Alpenplan

02.02.2015
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Rückblende in die 60er Jahre: Im Zuge der wintertouristischen Ausbauphase wurde im bayerischen Alpenraum deutlich, dass ein räumliches Gesamtkonzept erforderlich ist, um zugleich Freiräume und Geländekammern vor einer touristischen Übererschließung zu schützen. Dies gelang mit der Aufstellung des Alpenplans, der als Teilplan Erholungslandschaft Alpen Eingang in das Bayerische Landesentwicklungsprogramm fand und seitdem Bestand hat.

Der Alpenplan regelt die Verkehrserschließung und unterteilt den bayerischen Alpenraum in drei Bereiche:

  • Zone A, in der Verkehrsvorhaben wie Seilbahnen oder Straßen landesplanerisch grundsätzlich unbedenklich sind

  • Zone B, in denen Verkehrsvorhaben nur unbedenklich sind, wenn dies im Einzelfall im Hinblick auf landesplanerische Vorgaben geprüft wurde,

  • Und Zone C, in der abgesehen von sog. landeskulturellen Maßnahmen (Alm- und Forstwege) Verkehrsvorhaben landesplanerisch unzulässig sind.

Die CIPRA Deutschland setzt sich für den Alpenplan ein,...

  • weil er seit seines Bestehens die bayerischen Alpen wirkungsvoll vor einer touristischen Übererschließung bewahrt hat.

  • weil nur mit einer gesamträumlichen Steuerung die im Zuge des Klimawandels steigenden zukünftigen Raumansprüche der Tourismusindustrie eingedämmt werden können. Aufgrund der Höhenlage der bayerischen Skigebiete wird ein Festhalten am Alpinskilauf in Zukunft immer gravierendere Landschaftseingriffe und eine zunehmende Verwendung von Steuermitteln für Beschneiungsinfrastruktur zur Folge haben. Die intakte Landschaft und die Finanzmittel fehlen dann zur Konzipierung dringend erforderlicher touristischer Alternativangebote.

  • weil der Alpenplan ein Musterbeispiel dafür ist, dass Raumplanung der unregulierten Verwirklichung von Privatinteressen wie der Seilbahnindustrie zulasten öffentlicher Güter wie der alpinen Landschaft nicht wirkungslos gegenübersteht, sondern ambitioniert einen Steuerungsanspruch vertreten kann.

Die CIPRA Deutschland ist der Ansicht, dass nur durch eine gestärkte Raumplanung ein touristisches Wettrüsten im bayerischen Alpenraum verhindert und der ungebremste Flächenverbrauch wirksam eingedämmt werden kann. Sie setzt sich daher für eine Stärkung und nicht für eine weitere Schwächung der Landes- und Regionaplanung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung sowie der Bayerischen Staatsregierung ein: Eindämmung des Flächenverbrauchs, ressourcensparende Siedlungs- und Verkehrsstrukturen und Klimaschutz.

Durch eine weitere Deregulierung planerischer Vorgaben und planerische Beliebigkeit sind diese Ziele nicht zu erreichen.

50 Jahre Alpenplan

Der Alpenplan wurde 2022 50 Jahre alt. Um dieses Jubiläum zu begehen organisierte CIPRA Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium einen Festakt auf dem Wendelstein . Der Alpenplan liegt in der Zuständigkeit der Landesentwicklung, die momentan im Wirtschaftsministerium verortet ist.

Weitere Informationen...

Alpenpreisträger Helmut Karl

Dr. Helmut Karl ist untrennbar mit dem Alpenplan verbunden.

Die CIPRA Deutschland hat dem mittlerweile verstorbenen Helmut Karl für seine visionäre Weitsicht bei der Konzipierung und Durchsetzung des Alpenplans mit dem CIPRA Alpenpreis 2008 geehrt.

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