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Alpenkonvention in Bayern erstmals berücksichtigt
Diese Berücksichtigung der Pflicht seitens der Verwaltung hat zu einer Vielzahl von Veränderungen der ursprünglichen Planung geführt, insbesondere zu einer Reduzierung der ursprünglich geplanten Skiabfahrtsplanierungen auf rutschungsgefährdeten Hängen, die einen Verstoss nach Art. 14 des Bodenschutzprotokolls dargestellt hätten. Insgesamt sind jedoch die geplanten Ausweitungen der touristischen Infrastruktur aufgrund der erheblichen verbleibenden Umweltschäden aus Sicht der Verbände nach wie vor nicht vertretbar - eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung, die die Gesamtheit aller Eingriffe in das Gebiet berücksichtigt, sei längst überfällig.
Quelle und Infos: www.cipra.de/cipra/aktuell/pressetexte/gp (de)
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