erstellt von zopemaster
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Veröffentlicht
07.07.2010
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zuletzt verändert:
07.07.2021 01:16
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Einsortiert unter:
Forstpolitik und Forstökonomie
Im dritten Anlauf ist es der Deutschen Bundesregierung nun endlich Mitte Juni 2010 gelungen, das Bundeswaldgesetz zum ersten Mal seit den 1970er Jahren zu novellieren.Änderungen ergeben sich im Hinblick auf den Waldbegriff: Baumbestandene Flächen, die gleichzeitig landwirtschaftlich genutzt werden, wie zum Beispiel Almen und Alpen sowie halboffene Waldweiden, zählen zukünftig nicht mehr als Wald.
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