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Medienmitteilung

Transitgeplagte Alpenregionen entlasten

10.06.2020
In diesen Tagen beraten die Vertreter der nationalen Verkehrsministerien über die Verstärkung der Wegekostenrichtlinie (Eurovignette Directive). Die CIPRA fordert gemeinsam mit Umweltorganisationen eine substantielle Verbesserung der Gesetzgebung zur Entlastung der Bevölkerung in transitgeplagten Alpenregionen.
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Im Namen der lärm- und abgasgeplagten Bevölkerung vieler Alpenregionen richtet die internationale Alpenschutzkommission CIPRA mit ihren rund 100 Mitgliedsorganisationen einen Appell an die Verkehrs-, Gesundheits- und Umweltminister der Alpenstaaten. Diese beraten zurzeit auf EU-Ebene die Verstärkung der Wegekostenrichtlinie (Eurovignette Directive). Die CIPRA unterstützt die Revision der Eurovignette Directive grundsätzlich und fordert, dass  dieser nach der Kommission (2017) und dem europäischen Parlament (2018) auch die nationalen Verkehrsminister zustimmen. Dies wäre ein grosser Schritt hin zur Klimaneutralität im Strassenverkehr  und würde den Lastwagenverkehr durch die Alpen reduzieren.

Die Coronavirus-Pandemie und deren Folgen zeigen deutlich, wie sinnvoll es ist, Güter auf der Schiene zu transportieren. Sie zeigt auch die Dringlichkeit auf, die Auswirkungen des Menschen auf die Umwelt zu verringern und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme zu erhöhen. Die Stärkung der Eurovignette Directive wird einen wirksamen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft im Sinne der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und des Green Deal leisten.  

Drei Forderungen zum Schutz der Alpentäler

Um die Entlastungswirkung auch für die speziell lärm- und abgasgeplagte Bevölkerung in den engen Alpentälern zu erreichen, stehen für die CIPRA drei Verbesserungen im Vordergrund:

  1. Die Direktive muss als Berechnungsgrundlage sämtliche externen Kosten inkludieren, zur Schonung der unersetzlichen Schutzgüter Klima, Natur und menschliche Gesundheit.

  2. An der Zulässigkeit unmittelbar verlagerungswirksamer Mautzuschläge in sensiblen Räumen wie den Alpen oder   bevölkerungsreichen Regionen ist festzuhalten. Diese Aufschläge sollen mindestens bei 25 Prozent liegen und nach oben offen sein. Die erst Ende Februar vorgenommene Herabstufung des sogenannten Bergfaktors (Mountain Factor) von 4 auf 2 soll rückgängig gemacht werden.

  3. Die Maut muss in Abhängigkeit von gefahrenen Kilometern erhoben werden, um die schlimmsten Verschmutzer auch am stärksten zu belasten.                                                                                      

Die CIPRA betont, dass allein aufgrund der bereits 1991 von allen Alpenstaaten unterzeichneten Alpenkonvention und seines Verkehrsprotokolls (verabschiedet 2000) die umfassende Integration aller Externen Kosten und auch die Anwendung des Verursacherprinzips verpflichtend vorzunehmen ist.

 

Rückfragen sind zu richten an:

Kaspar Schuler, Co-Geschäftsleiter CIPRA International, [email protected], +423 79 300 55
Michael Gams, Projektleiter Kommunikation, CIPRA International, [email protected]


Statements einzelner CIPRA- und anderer Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung an den Transitachsen finden Sie hier:

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