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Die Region Rhône-Alpes fordert die Einschränkung motorisierter Freizeitsportarten

20.10.2005 / alpMedia
Die Ausübung motorisierter Freizeitsportarten im Gebirge ist in Frankreich seit Januar 1991 gesetzlich geregelt.
Mittels zahlreicher Sonderbewilligungen beispielsweise für spezifische Berufsschichten und zunehmend für die Nutzung im Bereich Freizeit und Tourismus werden jedoch die Auflagen für den motorisierten Freizeitverkehr laufend umgangen. Am 6. Oktober verabschiedete der Rat der Region Rhône-Alpes einen Aufruf an den Staat, den Präfekten und die Gemeinden zur strengeren Umsetzung der Richtlinien vom Januar 1991 und eine Zügelung der Ausnahmeregelungen im Rahmen einer modernen Umweltpolitik.
Motorsport-Grossveranstaltungen in der freien Natur wie auch die zunehmende Verwendung von Quads, Enduros und Geländewagen als Sportgeräte oder für die Zufahrt zu Ferienwohnungen stehen vielfach im Widerspruch zu den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung. Quelle: www.cr-rhone-alpes.fr/V2/content_files (fr)
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