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Bau von Ferienwohnungen eingeschränkt
01.07.2004
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alpMedia
In Zermatt/CH müssen neue Liegenschaften in Zukunft einen Erstwohnungsanteil von 30% aufweisen. Damit soll verhindert werden, dass Zermatt in der Zwischensaison zu einer Geisterstadt wird. Das Stimmvolk hat ein entsprechendes Reglement mit 649 zu 246 Stimmen gutgeheissen.
Bauland ist in Zermatt viel vorhanden, und es befindet sich vor allem in Privatbesitz, weshalb in den letzten beiden Jahren bis zu 400 neue Wohnungen entstanden sind. Mit dem neuen Reglement soll die ausufernde Bautätigkeit in geordnete Bahnen gelenkt und sichergestellt werden, dass der Ort auch für Anwohner attraktiv bleibt.
Quelle: Der Bund 21.06.2004
Quelle: Der Bund 21.06.2004