Drastische Folgen für die Natur am Fellhorn - Modernisierungsgesetz hebelt Naturschutzstandards aus
Der geplante Ausbau von Skiliften, Pisten und Beschneiungsanlagen am Fellhorn steht exemplarisch für eine besorgniserregende Entwicklung im Alpenraum: Naturschutzrechtliche Standards werden durch „Entbürokratisierung“ und „Beschleunigung“ übergangen und Beteiligungsprozesse eingeschränkt. Mit dem Argument eines „überragenden öffentlichen Interesses“ wird der Bau von Freizeitanlagen über den Schutz von hochsensiblen Ökosystemen der Alpen gestellt.
Ermöglicht wird dies durch das 3. Modernisierungsgesetz. Die Anhebung von Schwellenwerten für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) hat dazu geführt, dass solche Eingriffe nicht mehr umfassend geprüft werden. Im konkreten Fall am Fellhorn (Allgäuer Alpen) wurde ein Gesamtprojekt aus Liftbau, Pistenerschließung und Beschneiungsinfrastruktur in Einzelmaßnahmen aufgesplittet, wodurch eine ganzheitliche Bewertung und die Beteiligung der Öffentlichkeit umgangen werden.
„Hier wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen“, warnt Axel Doering, Präsident der CIPRA Deutschland. „Wenn Projekte dieser Größenordnung ohne vollständige Umweltprüfung und trotz Lage in Schutzgebieten umgesetzt werden können, droht eine Entwertung des Naturschutzes im gesamten Alpenraum.“
Besonders kritisch ist, dass Teile des Projekts in Natura2000-Gebieten sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten liegen. Ganze Populationen besonders geschützter Tierarten und ihre Lebensräume werden gefährdet.
Die betroffenen Gebiete zeichnen sich durch eine einmalige, herausragende, Naturausstattung aus und sind von unschätzbarer ökologischer Bedeutungund liegen nach Gefahrenhinweiskarten großflächig im Gefahrenhinweisbereich für tiefgreifende Rutschungen.
Alarmierend ist der bereits angeordnete Sofortvollzug für Teile des Projekts. Rodungsarbeiten wurden unmittelbar nach Genehmigung begonnen, obwohl zentrale naturschutzrechtliche Fragen ungeklärt sind. Der LBV sieht das Vorhaben als nicht genehmigungsfähig und hat einen Eilantrag auf sofortigen Baustopp, sowie Klage eingereicht.
Die Genehmigung der Maßnahmen stützt sich maßgeblich auf die Einstufung als „überragendes öffentliches Interesse“. Diese Bewertung ist aus Sicht der Verbände nicht
Unterstützende Verbände:
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
Mountain Wilderness Deutschland e.V.
NaturFreunde Deutschlands e.V.
POW Germany e.V.
Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal e.V.
Verein zum Schutz der Bergwelt e.V.
Vereinigung für Stadt- Regional- und Landesplanung e.V.
Wildes Bayern e.V.