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Standpunkt: Gleichstellung für Zug und Lastwagen!

07.11.2019 / alpMedia
224 Millionen Tonnen Güter rollten letztes Jahr durch die Alpen, ein neuer Rekord. Mehr als zwei Drittel davon mit Lastwagen. Damit die Belastung für Natur und Mensch entlang der Transitachsen sinkt, braucht es Chancengleichheit zwischen Strasse und Schiene, findet Jakob Dietachmair, Projektleiter bei CIPRA International.
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Jakob Dietachmair ist Projektleiter Klima & Energie, Verkehr & Mobilität bei CIPRA International. (c) Caroline Begle CIPRA International

Der Schienengüterverkehr ist heute nicht wettbewerbsfähig gegenüber dem Güterverkehr auf der Strasse. Die Gründe sind vielfältig. Es fehlt an Anreizen und Förderungen. Es fehlt aber auch an der vollen Einberechnung der externen Kosten im Strassenverkehr, beispielswiese durch verursachte Umwelt- und Gesundheitsschäden, die derzeit die Allgemeinheit bezahlt. Fernfahrer aus Billiglohnländern transportieren Waren unter immensem Zeitdruck und für Dumpinglöhne durch die Alpen, was die Lage auch aus arbeitsrechtlicher Sicht verschärft.

Die Alpenländer allein werden eine Gleichstellung von Schiene und Strasse nicht erreichen. Es braucht dafür die Zusammenarbeit aller, der EU, der EU-Länder und der Schweiz.

Gemeinsam können sie die in die Jahre gekommene Leitlinie «2008/C 184/7» für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen überarbeiten. Benützung der Infrastruktur, Prozessabwicklung, Senkung der externen Kosten, Nachhaltigkeit und Forschung: In all diesen Bereichen könnten sie die Fördermechanismen harmonisieren. Und sie könnten die von der CIPRA und anderen Akteuren geforderte Alpentransitbörse endlich einführen. An dieser würden Lastwagenfahrten durch die Alpen als beschränktes Gut gehandelt. Das macht deshalb Sinn, weil die Strassen- und Schieneninfrastruktur bereits an ihre Grenzen stösst und nicht unbegrenzt ausgebaut werden kann.

Entscheidend für tatsächliche Chancengleichheit sind aber vor allem zwei Punkte: Erstens, dass einheitliche Arbeitsstandards im Strassengüterverkehr durchgesetzt, kontrolliert und sanktioniert werden. Zweitens, dass die externen Kosten vollständig angerechnet werden. Auch der Schienengüterverkehr verursacht externe Kosten. Diese betragen aber – je nach Berechnung – maximal die Hälfte jener des Strassengüterverkehrs. Erst wenn es sich wirtschaftlich nicht mehr rechnet, Gesundheits- und Umweltschäden zu verursachen, wird ein Umdenken stattfinden.