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Bärenanwalt für bärige Rechte

11.08.2005 / alpMedia
In den letzten Wochen rief der Besuch eines jungen Braunbären in Graubünden ein grosses öffentliches Interesse in der Schweiz hervor.
Dies ist der erste Nachweis eines Bären in der Schweiz seit über hundert Jahren. Fachleute vom WWF empfehlen den Einsatz eines Bärenanwalts nach österreichischem Vorbild für die Vermittlung zwischen Bär und Mensch. Der Anwalt soll für Bewusstseinsbildung beim Menschen im Umgang mit dem Raubtier sorgen und zeitgleich versuchen, die Rechte des Bären zu gewährleisten. Für die Bärenakzeptanz sind laut Bärenanwalt Bernhard Gutleb aus Österreich zwei Faktoren ausschlaggebend: ein transparentes, aber gut kontrolliertes Entschädigungssystem für die Fälle, in denen Bären bei Bauern Schäden verursachen und eine aktive Umweltbildung durch Vorträge, Aufklärungskampagnen etc.
Quellen und Infos: www.wwf.ch (de/fr/it); www.bernerzeitung.ch/artikel_119382.html (de) (09.08.2005)
abgelegt unter: Natur, Recht