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Grünes Licht für Renaturierung der EU

Bereits im November 2023 hatte das EU-Parlament für das Gesetz gestimmt. Eine Zustimmung der Umweltministerien wäre normalerweise nur noch Formsache gewesen, doch das Gesetz wurde zum politischen Zankapfel und daher erneut überarbeitet. EU-Länder, die das Gesetz ablehnten, führten Bedenken in Bezug auf den angeblich benachteiligten Agrarsektor, erhöhte Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards sowie die hohen Umsetzungskosten an. Unter ihnen waren auch Alpenländer wie Italien und Österreich. Die österreichischen Bundesländer lehnten das Gesetz zunächst alle ab, doch Anfang Juni 2024 änderten Wien und Kärnten ihre Meinung. Dadurch sah sich die Umweltministerin Leonore Gewessler rechtlich nicht mehr gebunden und stimmte zu.
Kaspar Schuler, Geschäftsführer von CIPRA International, begrüsst die Entscheidung: «Dass ein kleines Land wie Österreich eine Entscheidung von europäischer Bedeutung in der Hand hat, ist selten. Umso erfreulicher ist die ausserordentlich couragierte Zustimmung. Trotz aller innerstaatlicher Uneinigkeit hat die Alpenrepublik den Weg für einen Meilenstein umfassend gelebter Nachhaltigkeit freigemacht. Das passt zu Österreichs unverbrüchlicher Verfechtung der Ziele der Alpenkonvention.»
Serena Arduino, Präsidentin von CIPRA International, unterstreicht: «Die CIPRA begrüsst den Beschluss des Renaturierungsgesetzes, das den Umgang mit der Biodiversität in Europa auf eine neue Ebene bringt. Wir unterstützen dessen Umsetzung im Alpenraum. Dabei konzentrieren wir uns im Sinne der Alpenkonvention auf die gemeinsame und koordinierte Planung und Durchführung durch alle Alpenländer – unabhängig davon, ob es EU-Mitgliedstaaten sind oder nicht. Mit diesem Gesetz sind wir nun besser gerüstet, um auch die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmens und der UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen zu erfüllen.» Als Italienerin bedauert Arduino dennoch die fehlende Zustimmung Italiens – es habe die Gelegenheit verpasst, Weitblick zu zeigen und Geschichte zu schreiben.
Wiederherstellung von Lebensräumen
Die EU-Länder haben sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden – das Renaturierungsgesetz wird dazu beitragen. Über 80 Prozent der Lebensräume in der EU sind heute in schlechtem Zustand. Ändern sollen das Massnahmen wie etwa aufgeforstete Wälder, wiederhergestellte Moore oder die Renaturierung unzähliger verbauter Flüsse. In einem ersten Schritt verpflichten sich die Mitgliedsstaaten dazu, bis zum Jahr 2030 zumindest ein Fünftel ihrer Land- und Meeresflächen, die heute in schlechtem Zustand sind, wiederherzustellen. Bis zum Jahr 2040 müssen es 60 Prozent sein, 90 Prozent bis 2050.
Quellen und weiterführende Informationen:
www.euronews.com/my-europe/2024/06/17/nature-restoration-law-gets-green-light-after-austria-flips (en) www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240223IPR18078/parlament-ja-zur-renaturierung-von-20-der-land-und-meeresflachen-der-eu (de), https://orf.at/stories/3360941/ (de) https://orf.at/stories/3360978/ (de)