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EU hebelt die Naturschutzregularien für Energiewende aus

23.12.2022 / Paul Kuncio, CIPRA Österreich & Uwe Roth, CIPRA Deutschland
Seit Jahren setzt sich die CIPRA für die Energiewende ein. Aufgrund der Energiekrise muss es jetzt aber plötzlich sehr schnell gehen. So schnell, dass die EU, nach dem Vorbild der Schweiz, eine Notverordnung erlässt, mit der Naturschutzregularien ganz einfach ausgehebelt werden können. Die Verordnung wurde zu Beginn der Woche im Windschatten der Gaspreisbremse erlassen.
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Ausgerechnet kurz nach der UN-Weltnaturkonferenz in Montreal, in der ein neuer globaler Pakt ausgehandelt wurde, um den dramatischen Rückgang der Biodiversität einzudämmen, wurde am 19.12.2022 in Brüssel eine so genannte Notverordnung beschlossen, die geltendes Recht für Artenschutz aushebelt. „Im Artikel 2 der Verordnung wird per Gesetz ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie verankert, das de facto den Lebensraum- und Artenschutz gemäß Vogelschutz- und FFH-Richtlinie aushebelt und das europaweite Natura-2000-Schutzregime Preis gibt. Damit laufen wir nicht nur Gefahr, die großen Errungenschaften des Umweltschutzes auf europäischer Ebene dem exzessiven Energiebedarf zu opfern, sondern sägen auch am eigenen Ast – denn Biodiversität ist unsere Lebensgrundlage!“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes in Österreich.

Klimawandel und Artensterben – nur gemeinsame Lösungen sind gute Lösungen!

Die mit der Notverordnung geplante Umgehung rechtsgültiger Umweltgesetzgebung suggeriert, dass Naturschutz die Energiewende behindern würde – ein Mythos, der sich hartnäckig hält, aber wissenschaftlichen und fachlichen Grundlagen entbehrt. „Wenn Kraftwerksbau mit Naturzerstörung einhergeht, ist er kontraproduktiv und darf durch automatische Genehmigungen oder rechtliche Bevorzugungen nicht erzwungen werden. Klima- und Biodiversitätskrise können nur gemeinsam gelöst werden! Wir können unsere Klimaziele nur erreichen, wenn wir natürliche CO2-Speicher – Moore, Feuchtwiesen, Wälder, Böden – erhalten oder wiederherstellen. Inmitten eines globalen Massensterbens müssen wir den Weg für Lösungen ebnen, die den Schutz der Biodiversität und Ökosysteme gewährleisten und gleichzeitig der Steigerung erneuerbarer Energien und der Reduktion der Treibhausgasemissionen dienen. Dazu gehören Effizienzsteigerung und Verbrauchsreduktion sowie der konsequente Ausbau der Photovoltaik auf bereits verbauten Flächen. Bei der Windkraft müssen wir auf Repowering bestehender Anlagen setzen. Punkto Wasserkraft sind Fördermittel an die parallele Ökologisierung der zerstörten Gewässer zu binden. Die Bestimmungen der Notverordnung zur Beschleunigung von Repoweringprojekten werden vom Umweltdachverband ausdrücklich begrüßt“, so Maier abschließend.