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Erste Alpenkonventions-Servicestelle für Rechtshilfe und -Entwicklung

19.10.2009 / alpMedia
Die Weichenstellung für die bei CIPRA Österreich angesiedelte Alpenkonventions-Rechtsservicestelle erfolgte Ende letzten Jahres. Nun fiel der Startschuss für dieses im Alpenraum einzigartige Gremium. Die Servicestelle besteht aus ExpertInnen aus den Bereichen Wissenschaft und Verwaltung sowie einem Rechtsanwalt - alle mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Alpenkonvention.
Richterhammer
Bild Legende:
Der Mehrwert der Servicestelle für Rechtshilfe liegt in Auskünften zur rechtlichen Auslegung der Alpenkonvention. © ARGE Baurecht/DAV
Ihre Aufgabe ist es, allgemeine Stellungsnahmen zu alpenkonventionsspezifischen Anfragen abzugeben. Konkret umfasst die Serviceleistung erste, unverbindliche Rechtsauskünfte zur Umsetzung der Alpenkonvention. Damit soll die den mit der Alpenkonvention betrauten nationalen Behörden sowie Privatpersonen eine rechtlich fundierte und kostenlose Hilfestellung in Sachen Alpenkonvention gegeben werden. Ziel der vom Lebensministerium finanzierten Rechtsservicestelle von CIPRA Österreich ist es, immer noch vorhandene Berührungsängste mit der Alpenkonvention abzubauen, um deren Potenzial aufzuzeigen bzw. auszuschöpfen und in weiterer Folge Entscheidungsprozesse zu erleichtern sowie den Verwaltungsapparat zu entlasten.
Weitere Infos unter: www.cipra.org/de/CIPRA/cipra-oesterreich (de)
abgelegt unter: Recht