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Deutschland veröffentlicht Leitfaden zur Anwendung der Alpenkonvention

28.02.2008 / alpMedia
Das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat neu einen Leitfaden zur Anwendung der Alpenkonvention erarbeitet.
Zweck des Leitfadens ist es, Rahmenbedingungen, Leitlinien und Vorschläge für die Praxis zur rechtlichen Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle aufzuzeigen. Der Leitfaden des BMU orientiert sich stark am Behördenleitfaden des österreichischen Umweltministeriums, welcher im März 2007 veröffentlicht wurde. Die Struktur und ganze Passagen wurden übernommen. Der deutsche Leitfaden beschränkt sich bei der Erläuterung von Vorgaben der Durchführungsprotokolle auf wenige ausgewählte Artikel und verweist ergänzend auf Rechtssynopsen, die einen Abgleich der Alpenkonventionsregelungen mit dem deutschen Recht ermöglichen sollen. Kritisch zu beurteilen sind gemäss der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA pauschale Angaben wie z.B., dass die Bestimmungen der Protokolle bereits dem innerstaatlichen Recht von Bund und Freistaat Bayern entsprächen. Und zu diskutieren wären beispielsweise auch die Zweifel des BMU an der Relevanz von Art. 6 des Tourismusprotokolls für Bayern. Nach diesem Artikel achten die Vertragspartner darauf, in Gebieten mit starker touristischer Nutzung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen intensiven und extensiven Tourismusformen anzustreben. Gemäss BMU gibt es in Bayern kaum intensiven Tourismus, allenfalls punktuell. Der Landkreis Oberallgäu weist jedoch jährlich etwa 8 Millionen Übernachtungen aus.
Download: www.bmu.de/int_umweltpolitik/weitere (de)