Alpenkonventions-Servicestelle für Rechtshilfe und -entwicklung31.05.2011
Zukunftsweisende Einrichtung mit alpenweitem Vorbildcharakter Die Alpenkonvention ist ein internationales Vertragswerk mit dem Ziel, eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum sicherzustellen. Mit der Unterzeichnung der Alpenkonvention am 7. November 1991 in Salzburg wurde ein bedeutender Grundstein gelegt. Mit dem österreichweiten Inkrafttreten der Rahmenkonvention bzw. aller Durchführungsprotokolle in den Jahren 1995 bzw. 2002 hat sich Österreich zur konsequenten Umsetzung des Übereinkommens verpflichtet. Rechtsservicestelle Die vom Lebensministerium finanzierte Rechtsservicestelle-Alpenkonvention bei CIPRA Österreich setzt sich mit Fragen der rechtlichen Auslegung der Alpenkonvention, insbesondere ihrer Protokolle auseinander. Ziel der Rechtsservicestelle ist es, immer noch vorhandene Berührungsängste mit der Alpenkonvention abzubauen, um deren Potenzial aufzuzeigen bzw. auszuschöpfen und in weiterer Folge Entscheidungsprozesse zu erleichtern sowie den Verwaltungsapparat zu entlasten. Ein Kreis von unabhängigen Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und einem Rechtsanwalt bildet den Kern dieses für den Alpenraum einzigartigen Gremiums. Konkret umfasst die Serviceleistung seitens der ExpertInnen eine erste, unverbindliche und allgemeine Auskunft zur Auslegung bzw. Umsetzung der Alpenkonvention. Mit dieser kostenlosen Einrichtung wird den nationalen Behörden aber auch Privatpersonen eine rechtlich fundierte Hilfestellung in Sachen Alpenkonvention gegeben. Die Auskunft ersetzt jedoch keinesfalls behördliche Ermittlungsverfahren oder etwa Gutachten von Sachverständigen. Auch nimmt das fünfköpfige Expertengremium weder Projektbeurteilungen noch Überprüfungen von Bescheiden vor. Bedeutung der Einrichtung
Anfragen an die Alpenkonventions-Rechtsservicestelle können direkt an die CIPRA Österreich-Geschäftsstelle gerichtet werden: CIPRA Österreich, Strozzigasse 10/7-9, 1080 Wien |
Rechtsdatenbank Alpenkonvention
Mit der Rechtsdatenbank Alpenkonvention, zur Verfügung gestellt durch das Lebensministerium,wird eine im Internet kostenlos verfügbare Quelle mit dem Ziel angeboten, den mit der Umsetzung der Protokolle befassten Behörden insbesondere an Hand von Leitsätzen weitere Kenntnisse zu behördlichen Entscheidungen mit Alpenkonventionsbezug zu vermitteln und so die Anwendung des komplexen Vertragsregimes der Alpenkonvention zu erleichtern. Darüber hinaus haben auch Privatpersonen die Möglichkeit, in behördliche Angelegenheiten und Erkenntnisse Einsicht zu nehmen. Weiterführende Dokumente
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