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Französische Umweltcharta: Rechtsverbindlichkeit bestätigt
23.10.2008
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alpMedia
Das Oberste Französische Verwaltungsgericht annullierte mit einem Verweis auf die Umweltcharta einen Erlass, der den Schutz von Bergseen herabgestuft hätte. Somit wurde von oberster Instanz klargestellt, dass die Umweltcharta rechtsverbindlich ist.
Der Grund für diese Verfügung war ein Abänderungsantrag des Parlaments, der den Schutz der Bergseen, die grösser als 1.000 Hektar sind, verringern wollte. Die Stadt Annecy/F erhob dagegen Einspruch, worauf nun das Oberste Französische Verwaltungsgericht mit einen klaren Signal für die Umweltcharta reagierte und deren Verfassungsrang betonte. Für die Nichtregierungsorganisation France Nature Environnement hat dieser Beschluss historischen Wert: Mehr denn je sei das Umweltrecht ein wesentliches Instrument im Kampf gegen die Schädigung des Planeten.
Frankreich hat die Umwelt-Charta 2005 in seine Verfassung aufgenommen. Damit wurden das Vorsorgeprinzip und der Umweltschutz auf die gleiche Stufe wie die Menschen- und Bürgerrechte von 1789 sowie die Wirtschafts- und Sozialrechte von 1946 gestellt.
Infos: www.fne.asso.fr/fr (fr), www.journaldelenvironnement.net/fr/document
id=23850&idThema=7&idSousThema=42&type=JDE&ctx=291 (fr)
Frankreich hat die Umwelt-Charta 2005 in seine Verfassung aufgenommen. Damit wurden das Vorsorgeprinzip und der Umweltschutz auf die gleiche Stufe wie die Menschen- und Bürgerrechte von 1789 sowie die Wirtschafts- und Sozialrechte von 1946 gestellt.
Infos: www.fne.asso.fr/fr (fr), www.journaldelenvironnement.net/fr/document
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