CIPRA Vertretungen:

Benutzerspezifische Werkzeuge

  Suchfilter  

News

Energieausweis für französische Immobilien

17.11.2005 / alpMedia
Gebäude in Frankreich müssen bald in Bezug auf ihren Energieverbrauch geprüft werden - die Prüfung ist vergleichbar mit den bereits vorgeschriebenen Untersuchungen auf Asbest, Blei oder den Befall durch holzfressende Insekten.
Dies soll zur Einsparung von Energie und so zur Minderung der CO2-Emissionen beitragen.
Ab dem 1. Juli 2006 muss per Gesetz bei jedem Immobilienverkauf ein "Energiediagnose" für das Gebäude ausgestellt werden. Ab dem 1. Juli 2007 hat ein Energieausweis zudem jedem Mietvertrag beizuliegen. Dabei handelt es sich um ein Dokument, aus dem hervorgeht, wie hoch der Energieverbrauch für die Standardnutzung einer Immobilie einzuschätzen ist. Das Dokument muss zudem Richtwerte enthalten, anhand derer der Verbraucher seinen Energiebedarf vergleichen und bewerten kann. Allerdings hat der Energieausweis nur informativen Wert. Er berechtigt nicht zu Forderungen des Mieters gegenüber seinem Vermieter.
Quelle und Infos: www.actu-environnement.com/ae/news/1326.php4 (fr)

Ergänzung (21.11.2005): Am 16.12.2002 ist die EU-Richtlinie "über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" in Kraft getreten, die europaweit gilt und von den europäischen Staaten bis spätestens Januar 2006 in nationales Recht umzusetzen íst. Teil dieser Richtlinie ist die Erstellung von Energieausweisen beim Bau, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen. Dem Energieausweis - umgangssprachlich auch Enerigiepaß genannt - sind Vorschläge für eine energetische Verbesserung des untersuchten Gebäudes beizufügen, um damit den Primärenergieverbrauch zu senken und den CO2-Ausstoß zu mindern. Die EU-Richtlinie ist damit ein Instrumentarium zur Einhaltung des Kyoto-Protokolls.
Infos: www.bbr.bund.de/bauwesen/download (de)