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Steuerpflicht für Skilifte in Italien
Eine Liftgesellschaft hatte den Bescheid der italienischen Steuerbehörde angefochten, die für 2014 die Grundsteuer auf Immobilien für eine Liftanlage geltend gemacht hatte. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat nun entschieden: Gewerbliche Skilifte und Gondelbahnen sind keine öffentlichen Verkehrsmittel und daher steuerpflichtig. Betreiber müssen damit von jährlich 25’000 Euro für einen 5er-Sessellift und bis zu 50’000 Euro für eine 8er-Kabinenbahn an Immobiliensteuer bezahlen. Das Urteil erschüttert den Sektor und könnte über die Zukunft vieler Skigebiete entscheiden, die bereits mit den Folgen der Wirtschaftskrise zu kämpfen haben.
In der öffenltichen Wahrnehmung galten bisher alle Seilbahnen als öffentliche Verkehrsmittel – nicht nur jene, die als Aufstiegshilfen zu entlegenen Dörfern und Almen führten und damit auch im öffentlichen Interesse finanziell unterstützt werden. Die Entscheidungsträger suchen jetzt nach einer politischen Lösung. Kann das entsprechende Gesetz geändert werden? Kann die öffentliche Hand anstelle der wirtschaftlich tätigen Liftgesellschaft die Immobiliensteuer übernehmen? Umweltorganisationen kritisieren, dass die wesentliche Frage nicht gestellt wird: Wie gelingt die Umstellung auf einen wirklich, auch ökonomisch, nachhaltigen Tourismus?
Quelle und weitere Informationen: www.repubblica.it/economia/2015/03/23/news/sci_gestori_in_allarme_per_l_obbligo_di_pagare_l_imu_sugli_impianti-110290548/ (it), www.lastampa.it/2015/03/24/edizioni/aosta/la-cassazione-si-deve-pagare-limu-anche-sulle-funivie-mLlIZLwpIvqzOGZkvOOBIP/pagina.html (it), www.uncem.piemonte.it/News.php?id=423 (it), www.mountainwilderness.it/news/displaynews.php?idnews=426 (it), www.ilfattoquotidiano.it/2015/03/27/imu-anche-per-gli-impianti-a-fune-giusto/1542994/ (it)