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Standpunkt: Überprüfung mit Nebeneffekten

20.10.2016
Wie können alpine Schutzgebiete und Landschaften besser geschützt werden? Der Überprüfungsausschuss der Alpenkonvention hat Empfehlungen hierzu herausgegeben. Claire Simon, ehemalige Geschäftsführerin von CIPRA International, hat das Verfahren begleitet und zieht Bilanz.
Bild Legende:
Claire Simon, Geschäftsführerin «Alpenstadt des Jahres». © Martin Walser

21 Mal wurden die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets Egartenlandschaft um Miesbach/D seit 1989 verändert. In der Annahme, dass dabei ein Verstoss gegen Artikel 11, Absatz 1 des Protokolls «Naturschutz und Landschaftspflege» der Alpenkonvention vorliegt, reichte CIPRA International 2014 beim Überprüfungsausschuss ein Ersuchen um Überprüfung ein. Der Artikel besagt: «Die Vertragsparteien verpflichten sich, bestehende Schutzgebiete im Sinne ihres Schutzzwecks zu erhalten, zu pflegen und, wo erforderlich, zu erweitern (...). Sie treffen alle geeigneten Massnahmen, um Beeinträchtigungen oder Zerstörungen dieser Schutzgebiete zu vermeiden.»

Die für die Alpenkonvention zuständigen MinisterInnen verabschiedeten an ihrer Konferenz am 13. Oktober 2016 in Grassau/D den Bericht und die Empfehlungen, die der Überprüfungsausschuss nach Ablauf des Verfahrens vorgelegt hatte. Der Bericht konnte anhand der zu Verfügung stehenden Informationen nicht bestätigen, dass Art. 11(1) nicht eingehalten wurde. Viel Lärm um nichts also?

Sicher, dieses Ergebnis enttäuscht. Doch die an die Vertragsparteien gerichteten Empfehlungen sind eine wichtige Errungenschaft, auf deren Grundlage in Zukunft eine bessere Berücksichtigung von Art. 11(1) gewährleistet werden kann. Insbesondere weisen sie darauf hin, wie wichtig es ist, das Schutzziel klar zu definieren, was im Fall Egarten grosse Schwierigkeiten aufgeworfen hat. Im Übrigen wurde eine Liste von Kriterien erstellt, nach denen eine Nichteinhaltung von Art. 11(1) leichter festgestellt werden kann.

Derartige Empfehlungen erlangen erst Bedeutung, wenn sie angewendet werden. Dafür sind die Vertragsparteien der Alpenkonvention zuständig. Die Einzigartigkeit der alpinen Schutzgebiete und Landschaften basiert auf einem komplexen Gleichgewicht zwischen Naturdynamik und menschlichen Aktivitäten. Ich übergebe meine Aufgaben in andere Hände mit der Gewissheit, dass die CIPRA weiterhin für deren Erhalt beiträgt, indem sie unter anderem die Empfehlungen und Erfahrungen aus dem Überprüfungsausschusses verbreitet.

Quellen und weitere Informationen:

www.cipra.org/de/alpenpolitik/alpenkonvention
www.alpconv.org/de/convention/framework/Documents/protokoll_d_naturschutz.pdf

www.alpconv.org/de/organization/complianceCommittee/default.html