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Deutschland: Bebauungsplan wegen Zersiedelung ungültig

27.07.2006 / alpMedia
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Bebauungsplan "Muderbolz" der Gemeinde Ofterschwang im Oberallgäu/D als nichtig erklärt. Ein Einwohner der Gemeinde hat in einer so genannten Popularklage darauf hingewiesen, dass das Vorgehen der Gemeinde dem Landesentwicklungsplan widerspreche.
Gemäss dem Urteil habe die Gemeinde ihre Verpflichtung "in krasser Weise" verkannt, der Bebauungsplan verstosse gegen das Willkürverbot.
In der Popularklage wurde kritisiert, dass durch den Bebauungsplan der Zersiedelung der Landschaft Vorrang gewährleistet werde - entgegen dem Landesentwicklungsplan, der diese im Aussenbereich verhindern will. Auch hier gab der Verfassungsgerichtshof dem Antragsteller Recht und stellte einen Verstoss gegen die Bayerische Verfassung fest, die einen schonenden Umgang mit der Landschaft fordert. Die fünf bereits neu erstellten Gebäude in Muderbolz müssen voraussichtlich nicht abgerissen werden, weitere dürfen jedoch nicht mehr realisiert werden. Quelle: Kreisbote Oberallgäu 05.07.2006