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Klagerechte für Umweltorganisationen in Deutschland deutlich erweitert
Bisher hatten in vielen Fällen nur direkt Betroffene das Recht zum Klagen. Die EU-Richtlinie eröffnet Umweltverbänden in Zukunft beispielsweise die Möglichkeit, schwerwiegende umweltrelevante Rechtsverstösse mit Musterklagen zu bekämpfen.
Quelle: www.presseportal.de/story.htx?nr=694302 (de)
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