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Bayerischer Landtag weicht Richtlinien für Schneekanonen auf

16.12.2004 / alpMedia
In Bayern dürfen Schneekanonen zukünftig länger in Betrieb genommen werden - das hat der Bayerische Landtag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Schneekanonen dürfen künftig von Mitte November bis Ende März in Betrieb sein. Bisher galt eine Befristung von Dezember bis Februar. Außerdem sollen die Behörden bei der Genehmigung der Beschneiungsanlagen "flexibler" vorgehen als bisher und auch das seit 1993 geltende Förderverbot für Beschneiungsanlagen in Skigebieten wurde ausser Kraft gesetzt.
Die Skigebietsbetreiber sollen neu EU-Zuschüsse für Schneekanonen beantragen können, Landesmittel werden auf absehbare Zeit keine zur Verfügung gestellt.
Quelle: www.br-online.de/umwelt-gesundheit/thema (de)
abgelegt unter: Wintersport, Skigebiete, Sport