Pressemitteilung: Präzedenzfall - Ausbau am Fellhorn gefährdet Alpenschutz

Der geplante Ausbau von Skiliften, Pisten und Beschneiungsanlagen am Fellhorn steht exemplarisch für eine besorgniserregende Entwicklung im Alpenraum als direkte Auswirkung des 3. Modernisierngsgesetzes: Naturschutzrechtliche Standards werden durch „Entbürokratisierung“ und „Beschleunigung“ übergangen und Beteiligungsprozesse eingeschränkt. Mit dem Argument eines „überragenden öffentlichen Interesses“ wird der Bau von Freizeitanlagen über den Schutz von hochsensiblen Ökosystemen der Alpen gestellt.