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Riedberger Horn - Klagebegründung gegen Änderung des Alpenplans eingereicht

Im November 2017 hat der Bayerische Landtag mit Stimmen der CSU die Änderung des Alpenplans am Riedberger Horn beschlossen. Damit war der Weg frei für den Bau der geplanten Skiverbindung in der streng geschützten Zone C zwischen Balderschwang und Grasgehren. Nachdem die Naturschutzverbände BN und LBV dagegen Klage eingereicht hatten, verkündete Ministerpräsident Markus Söder Anfang April überraschend einen Baustopp für 10 Jahre. „Die willkürliche Änderung des Alpenplans und damit verbunden die Schwächung des Alpenplans veranlassen uns dazu, die Normenkontrollklage weiterzuverfolgen“, berichtet der LVB-Vorsitzende Norbert Schäffer. „Wenn das Ergebnis von Abwägungsprozessen und Bürgerbeteiligungsverfahren von vornherein feststeht, ist das durchgeführte Verfahren unseres Erachtens nicht nur rechtlich unhaltbar, sondern auch ein Tiefschlag gegen demokratische Gepflogenheiten“, ergänzt Mergner Landesvorsitzender des Bund Naturschutz.
Christine Eben – CIPRA Deutschland Vize-Präsidentin – betont, dass die Klage von BN und LBV durch ein breites Bündnis der Mitgliedsorganisationen von CIPRA Deutschland getragen wird. Nämlich dem Deutschen Alpenverein, den NaturFreunden Bayern, der Gesellschaft für ökologische Forschung, dem Verein zum Schutz der Bergwelt und Mountain Wilderness. Ein weiteres Bündnis gegen die Skischaukel formierte sich mit dem sogenannten Freundeskreis Riedberger Horn aus Bürgern vor Ort. Der Freundeskreis sammelte Geld, um die Klage zu unterstützen und übergab einen Spendenscheck in Höhe von 1.750 € an die klagenden Verbände BN und LBV.
Zentrale Punkte der Klagebegründung
- Es hat keine ergebnisoffene Abwägung stattgefunden
Das gewünschte Abwägungsergebnis stand von Anfang an fest und die Stellungnahmen der Ministerien wurden an das gewünschte Abwägungsergebnis angepasst. Die Staatsregierung hat den Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein schon vor Beginn des Verfahrens eine Änderung des Alpenplanes in Aussicht gestellt, wenn sich die Bürger der beiden Gemeinden in einem durchzuführenden Bürgerentscheid mehrheitlich für den Skigebietszusammenschluss aussprechen. Entsprechend wurde auch während des Alpenplan-Änderungsverfahrens darauf geachtet, dass die verschiedenen involvierten Ministerien und Behörden dem Ziel entsprechende Stellungnahme abgeben. Bereits in den Anschreiben des Heimatministeriums an die anderen Ministerien wurde dargelegt, welche Aspekte ausgeführt werden müssen, um das gewünschte Abwägungsergebnis erreichen zu können. - Dauerhafte Vollzugshindernisse machen die Alpenplanänderung unwirksam
Die klagenden Verbände gehen davon aus, dass eine Genehmigung der Skischaukel nicht möglich ist, da die Planung u.a. gegen die Alpenkonvention und das europäische sowie nationale Naturschutzrecht verstößt. Es bestehen also dauerhafte Vollzugshindernisse. Diese hätten bei der Änderung des Alpenplans geprüft werden müssen, was nicht geschehen ist.
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Pressemitteilung 2.7.18: Klagebegründung Alpenplan/Riedberger Horn |