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Fataler Paradigmenwechsel in der bayerischen Landesplanung

28.09.2016
Seit über 30 Jahren ist das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (=LEP) Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Aktuell befindet sich die Teilfortschreibung des LEP in der Anhörungsphase. CIPRA Deutschland warnt davor, dass sich das räumliche Gesicht Bayerns durch die beabsichtigte Weichenstellung der LEP-Teilfortschreibung unumkehrbar verändern wird. Mit der Änderung besteht die Gefahr für einen ungezügelten Flächen- und Landschaftsverbrauch auch im bayerischen Alpenraum.
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Bild: CIPRA Deutschland

Die wesentlichen Änderungen der Teilfortschreibung zielen aus Sicht von CIPRA Deutschland auf eine Schwächung der Steuerungskompetenz der Landesplanung zugunsten einer Deregulierung der räumlichen Entwicklung Bayerns. Dies steht im Widerspruch zum fachlich und politisch Gebotenen. Die großen räumlichen Herausforderungen im Alpenraum erfordern vielmehr eine Stärkung der landesplanerischen Instrumente. Herausforderung, denen sich die Landesplanung stellen muss, sind:

  • die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf das nationale Nachhaltigkeitsziel und das Langfristziel des Netto-Null-Flächenverbrauchs in der EU (vgl. Europa 2020 Strategie COM(2011) 571),
  • das auf der Vertragsstaatenkonferenz COP21 in Paris vereinbarte 2°C-Ziel und die damit untrennbar verbundene Energie- und Verkehrswende,
  • die Sicherung der Daseinsvorsorge im demographischen Wandel durch kompakte und kosteneffiziente Siedlungsstrukturen,
  • Ressourceneffizienz und –schonung u.a. im Bereich Flächenverbrauch, Mobilität, Siedlungsentwicklung und Energieverbrauch im Rahmen des EU-2020-Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa.

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern ist das querschnittsorientierte Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung. Zuständig ist seit Oktober 2013 das Staatsministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat.  Im LEP sind die für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns wichtigen Grundsätze und Ziele festgelegt. Das Landesentwicklungsprogramm wurde 1976 erstmals aufgestellt.Nach Ansicht der bayerischen Staatsregierung soll das nächste LEP den bayerischen Kommunen mehr Freiheiten zur Gewerbeansiedlung geben und die Stromtrassenfestlegung einengen.

Die Anhörungsphase läuft noch bis 15. November 2016. Jeder Bürger Bayerns - Organisationen wie Privatpersonen - kann sich an der Anhörung beteiligen. Nutzen Sie die Gelegenheit und setzen auch Sie sich gegen diese auch für den bayerischen Alpenraum fatalen Weichenstellungen der LEP-Teilfortschreibung ein.

Informationen zur Teilfortschreibung des LEP unter:. https://www.landesentwicklung-bayern.de/anhoerung-teilfortschreibung-lep/

Lesen Sie weitere Details in der Stellungnahme von CIPRA Deutschland zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms: