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Die Alpen: Heimat für Wolf, Luchs und Biber

23.05.2016
Biber und Luchs sind nach Liechtenstein zurückgekehrt. Ein Wolfs­rudel lebt in direkter Nachbarschaft.
Bild Legende:
(c) Rainer Kühnis

Der grosse Nager und die Raubtiere waren lange weiträumig ausgerottet. Sie treffen jetzt auf eine intensiv genutzte Kulturlandschaft. Damit das Zusammenleben von Menschen und Heimkehrern gelingt, braucht es gesetzliche Grundlagen und Management-Konzepte. CIPRA Liechtenstein setzt hier an. Nager und Grossraubtiere wandern, auch über Staatgrenzen. Artikel 3 des Naturschutzprotokolls der Alpenkonvention fordert denn auch, gesetzliche Vorgaben und Umsetzungskonzepte mit Nachbarländern abzustimmen, «soweit dies erforderlich und zweckmässig ist». Was die Grossraubtiere betrifft, tut dies Liechtenstein unter anderem in der Plattform «Grosse Beutegreifer, wildlebende Huftiere und Gesellschaft» der Alpenkonvention. Da Wölfe grosse Reviere über Landesgrenzen hinaus beanspruchen, werden die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen an die der Nachbarstaaten angepasst. Anders beim Biber: Der Biodiversitätsförderer geniesst in Liechtenstein noch keinen mit dem Nachbarland vergleichbaren Schutz.  CIPRA Liechtenstein setzt Hoffnung auf Artikel 7 des Naturschutzprotokolls, das Massnahmen für den Natur- und Landschaftsschutz vorschreibt. In diesem Sinne wurde 1996 eine Verpflichtung ins liechtensteinische Naturschutzgesetz aufgenommen, wonach ein Natur- und Landschaftsentwicklungskonzept zu erstellen ist. Dieses Konzept wurde bisher nicht umgesetzt. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Gesetzesrevision hat sich CIPRA Liechtenstein nun dafür eingesetzt, dass der gesetzliche Schutz der Heimkehrer verbessert und dass die Erstellung von Konzepten, die das Zusammenleben erleichtern, vorgeschrieben wird.

www.cipra.li

Quelle: Jahresbericht 2015, CIPRA International, www.cipra.org/jahresberichte