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Bangen um den bayerischen Alpenplan

12.04.2017 / CIPRA International
Der Konflikt um das Riedberger Horn geht in eine nächste Runde: Demnächst finden Anhörungen statt. Danach entscheidet der Bayrische Landtag über den Alpenplan und damit auch über die Skiverbindung am Riedberger Horn.
Bild Legende:
Die Änderung des Alpenplans am Riedberger Horn statuiert ein Exempel. © G. Blechschmidt

Die Pläne zur Verbindung der beiden Skigebiete Balderschwang und Grasgehren über das Riedberger Horn im Oberallgäu/D sind so alt wie der Alpenplan selbst: 45 Jahre. Das Riedberger Horn ist vor Erschliessungen solcher Art jedoch seit 1972 im Alpenplan als Zone C geschützt. Der Bau einer Skischaukel über das Riedberger Horn ist rechtlich unzulässig. Bis jetzt.

Bei einer Bürgerbefragung in den benachbarten Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang im Herbst 2016 stimmten 560 von 1092 Stimmberechtigten für eine Änderung des Alpenplans zugunsten des Baus der Skischaukel. Für die Bayrische Staatsregierung Grund genug, um eine Änderung des bayernweit gültigen Landesentwicklungsprogramms mit dem Teil Alpenplan zu legitimieren. Damit würden 0,001% der Bevölkerung Bayerns über die Änderung eines landesweiten Gesetzes und damit über die Zukunft des bayrischen Alpenraums entscheiden. Eine bayernweite, repräsentative Umfrage des Landesbund für Vogelschutz (Mitglied bei CIPRA Deutschland) hat hingegen ergeben: 80% der bayrischen Bevölkerung lehnen einen neuen Skilift am Riedberger Horn ab – über 90% sind für den Erhalt des Alpenplans.

Eine Änderung des Alpenplans bedeutet nicht nur das Aus für den naturnahen Tourismus am Riedberger Horn, sondern es würde auch ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen für den Alpenplan geschaffen. Stefan Witty, Geschäftsführer von CIPRA Deutschland, befürchtet nicht nur das Schwinden unberührter Natur und gefährdeter Tierarten: «Der Alpenplan hat bislang auch den sozialen Frieden zwischen den Gemeinden sichergestellt.» Für alle Gemeinden war bislang klar: eine Erweiterung der Skigebiete ist in Bayern nicht möglich, es braucht erst gar kein Antrag gestellt zu werden. Das funktioniere gut und habe der touristischen Entwicklung nicht geschadet. «Wird der Alpenplan geändert, werden viele Gemeinden den Ausbau touristischer Infrastruktur fordern und zunehmend miteinander in Konkurrenz treten», so Witty.

Mitgliedsorganisationen von CIPRA Deutschland prüfen die rechtlichen Möglichkeiten, um eine Änderung des Alpenplans sowie die Baugenehmigung für die Skiverbindung zu verhindern. Dem Entscheid durch den Landtag gehen zwei öffentliche Anhörungen voraus: eine Expertenanhörung am 27. April 2017 und eine Minderheitenanhörung am 22. Juni. CIPRA Deutschland hofft, dass die Anwesenheit möglichst vieler interessierter Personen ihrem Anliegen Nachdruck verleihen wird.

 

Quellen und weitere Informationen:

www.lbv.de/unsere-arbeit/alpen/riedberger-horn.html , www.sueddeutsche.de/bayern/skigebiet-kabinett-passt-strengste-alpenschutzzone-an-fuer-die-skischaukel-am-riedberger-horn-1.3440504  , www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/kabinett-riedberger-horn-104.html  , www.rettet-das-birkhuhn.de

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