News
Alpenplan - Änderungsverfahren hat begonnen
Als Begründung werden vom zuständigen Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat genannt:
- Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang in den Bürgerentscheiden haben sich am 18. September 2016 mit deutlicher Mehrheit für das Skiprojekt am Riedberger Horn ausgesprochen.
- Gemeinden, die im ländlichen Raum liegen, müssen unterstützt und gestärkt werden,
- Die Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang hängen existenziell vom Tourismus ab.
- Dem verfassungsrechtlich verankerten Auftrag zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern muss Rechnung getragen.
Die Naturschutzverbände haben sich in der Vergangenheit gegen den Zusammenschluss der beiden Skigebiete von Grasgehren und Balderschwang ausgesprochen, weil
- der Alpenplan in seiner nun bald 45-jährigen Geschichte nie geändert wurde. Das aus gutem Grund. Denn, er hat Bayern, verglichen mit anderen Alpenländern, vor überbordenden Skigebietserschließungen bewahrt und damit auch geholfen, die Vielfalt im bayerischen Alpentourismus zu erhalten.
- die geplante Skischaukel am Riedberger Horn mitten durch eines der größten Vorkommen des Birkhuhns in Bayern verläuft. Der Bau von Lift und Piste bedroht diese streng geschützte Vogelart ganz massiv.
- das Gebiet geologisch äußerst labil ist. Die Alpenkonvention, Protokoll Bodenschutz Art. 14 widerspricht der Genehmigung für den Bau und die Planierung von Skipisten in labilen Gebieten. Das Riedberger Horn gilt mit zwei festgestellten Rutschungen als labiles Gebiet.
- eine deutliche Mehrheit von 80 Prozent der bayerischen Bevölkerung den Bau einer neuen Skischaukel am Riedberger Horn im Allgäu klar ablehnt. Das ist das Ergebnis einer aktuellen und repräsentativen TNS Emnid-Umfrage, die der LBV in Auftrag gegeben hat. Sogar 91% der Befragten sprechen sich für den Erhalt des bayerischen Alpenplans ohne Ausnahmen für neue Skigebiete aus und lehnen Neuerschließungen in der so genannten Ruhezone C ab.
Es besteht für jedermann bis zum 22. März 2017 die Möglichkeit zur Äußerung gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat per E-Mail oder auf postalischem Weg
- E-Mail: [email protected],
- Anschrift: Odeonsplatz 4, 80539 München
Weitere Informationen zur Anhörung und zum Wortlaut der geplanten Änderung des Alpenplans finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.
.