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Zweitwohnungsbau in Grindelwald und alpenweit
18.12.2008
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alpMedia
In der Tourismusgemeinde Grindelwald/CH sind die Vorschriften über den Erstwohnungsanteil in neuen Überbauungen regelmässig verletzt worden. Dies ist das Fazit einer Expertengruppe der Berner Justizdirektion.
Bei 42 % der 218 überprüften Baubewilligungsverfahren wurden die Erstwohnungsbestimmungen nicht korrekt angewandt. Dass Massnahmen zur Einschränkung des Zweitwohnungsbaus vielfach mehr schlecht als recht greifen, zeigt auch die Ausnahmeregelung zugunsten der so genannten hotelmässigen Bewirtschaftung. Seit 2007 steht im Baureglement von Grindelwald, dass Wohnungen, die in einem engen baulichen und betrieblichen Zusammenhang mit einem Hotel stehen, hotelmässig bewirtschaftet werden können und deshalb vom vorgeschriebenen Erstwohnungsanteil ausgenommen seien. KritikerInnen bezweifeln, ob so gebaute Wohnungen wirklich jemals hotelmässig genutzt werden.
Ausführlich mit der Thematik Zweitwohnungsbau - im gesamten Alpenraum - befasst sich ein neuer Hintergrundbericht der CIPRA. Dieser findet sich als Download und ergänzt mit Publikationshinweisen, aktuellen News und weiterführenden Links auf www.cipra.org/alpmedia/dossiers (de/fr/it/sl).
Quelle: Der Bund, 9.12. und 13.12.2008, www.derbund.ch (de)
Ausführlich mit der Thematik Zweitwohnungsbau - im gesamten Alpenraum - befasst sich ein neuer Hintergrundbericht der CIPRA. Dieser findet sich als Download und ergänzt mit Publikationshinweisen, aktuellen News und weiterführenden Links auf www.cipra.org/alpmedia/dossiers (de/fr/it/sl).
Quelle: Der Bund, 9.12. und 13.12.2008, www.derbund.ch (de)