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Leitfaden zur Umsetzung der Alpenkonvention in Bayern

23.10.2008 / alpMedia
Nach Ansicht der Deutschen Vertretung der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA werden in Bayern die Bestimmungen der Alpenkonvention und ihrer Protokolle noch immer nicht ausreichend berücksichtigt.
Bagger
Bild Legende:
Skipistenbau in geologisch labilen Gebieten - gemäss Alpenkonvention ist dies nicht erlaubt. © Doering
Deshalb hat die CIPRA einen Leitfaden zur Umsetzung der Alpenkonventionsbestimmungen veröffentlicht. Erfahrene Umweltrechtler legen dar, wie diese Bestimmungen bei wichtigen Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen sind. Verwaltungen, Verbände, Gemeinden und Planerinnen erhalten wichtige Praxishinweise, welche Gesichtspunkte sie bei geplanten Eingriffen in Schutzgebieten, bei Pisten- oder Wegebauten, Waldrodungen und Umweltprüfungen im Alpenraum zu bedenken haben.
In Bayern gibt es im Gegensatz zum benachbarten Tirol bislang nur wenige Verwaltungsverfahren, in denen die Alpenkonvention überhaupt explizit berücksichtigt wurde. Verstösse gegen die Alpenkonventionsbestimmungen gibt es aber sehr wohl. So wurde beispielsweise das Landschaftsschutzgebiet Inntal verkleinert, um Gewerbegebiete auszuweisen, obwohl sich Deutschland im Naturschutzprotokoll der Alpenkonvention zur Erhaltung von Schutzgebieten im Alpenraum verpflichtet hat.
Bibliographie: CIPRA Deutschland (Hrsg.) 2008: Leitfaden zur Umsetzung der Bestimmungen der Alpenkonvention in Deutschland. Beiträge zur Umweltgestaltung A163. 310 Seiten. ISBN 978-3-503-11251-7. Preis: 39,80 Euro, für Mitglieder von CIPRA-Mitgliedsorganisationen 24,90 Euro. Bestellung: [email protected]