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Wenig Schnee, wenig Arbeit
01.03.2007
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alpMedia
Viele Schweizer Tourismusbetriebe haben bei den Kantonen Kurzarbeit für ihre Angestellten beantragt, um für diese eine Kurzarbeitsentschädigung zu erhalten.
Der Grund hierfür ist der herrschende Schneemangel. Eine Umfrage der Schweizer Nachrichtenagentur SDA Mitte Februar zeigt, dass insgesamt weit über 1.000 Angestellte bei Dutzenden von Bergbahnen, Restaurants oder Skischulen betroffen sind. Die meisten Kurzarbeits-Begehren kommen aus Skigebieten im Berner Oberland und im Wallis.
Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung als Folge des Wetters besteht, wenn der Umsatz einer Firma mindestens 75 Prozent tiefer liegt als im Schnitt der vergangenen fünf Jahre. Für Saisonbetriebe gilt eine Wartefrist von zwei Wochen. Allerdings sind die administrativen Hürden für die Bewilligung von Kurzarbeit relativ hoch.
Quelle: www.nachrichten.ch/detail/267568.htm (de)
Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung als Folge des Wetters besteht, wenn der Umsatz einer Firma mindestens 75 Prozent tiefer liegt als im Schnitt der vergangenen fünf Jahre. Für Saisonbetriebe gilt eine Wartefrist von zwei Wochen. Allerdings sind die administrativen Hürden für die Bewilligung von Kurzarbeit relativ hoch.
Quelle: www.nachrichten.ch/detail/267568.htm (de)