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Tirol: geringerer Gletscherschutz für neue Skilifte
19.05.2004
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alpMedia
Am 12. Mai hat der Tiroler Landtag eine umstrittene Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes beschlossen. Diese ermöglicht den Bau neuer Lifte in Gletscherskigebieten im Kauner- und Pitztal/A. Das Land Tirol verstosse damit gegen die in Österreich rechtskräftige Alpenkonvention, so das Alpenkonventionsbüro der österreichischen Vertretung der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA.
Die Gesetzesnovelle soll über Raumordnungsprogramme die Erschliessung von bis zu 500 ha Gletschergebiet ermöglichen. Beispielsweise wäre die 3526m hohe Weißseespitze der höchst erschlossene Berg Österreichs. Beim Kaunertaler Gepatschferner geht es um den zweitgrössten Gletscher der Ostalpen.
Die Tiroler Regierung will mit dem neuen Naturschutzgesetz "für die Menschen in benachteiligten Regionen Grundlagen fürs Wohnen, Leben und Wirtschaften" schaffen. Durch den Ausbau sollen Arbeitsplätze gesichert und Abwanderungen aus den Tälern verhindert werden. Die Pläne der Landesregierung waren bereits im Vorfeld von den Grünen, Umweltschützern und dem österreichischen Alpenverein heftig kritisiert worden.
Das Alpenkonventionsbüro betont in seiner Pressemitteilung, dass das Gesetzgebungsverfahren und die Erschliessungsvorhaben die völkervertraglichen Verpflichtungen mehrerer Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention ignorieren. Beispielsweise müssen gemäss dem Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" wirtschaftliche Interessen mit denen des Umweltschutzes harmonisiert werden. Der Erschliessung des Gepatschferners könnten neben der Alpenkonvention auch die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung und ein angrenzendes Natura-2000-Gebiet entgegen stehen.
Die Tiroler Regierung will mit dem neuen Naturschutzgesetz "für die Menschen in benachteiligten Regionen Grundlagen fürs Wohnen, Leben und Wirtschaften" schaffen. Durch den Ausbau sollen Arbeitsplätze gesichert und Abwanderungen aus den Tälern verhindert werden. Die Pläne der Landesregierung waren bereits im Vorfeld von den Grünen, Umweltschützern und dem österreichischen Alpenverein heftig kritisiert worden.
Das Alpenkonventionsbüro betont in seiner Pressemitteilung, dass das Gesetzgebungsverfahren und die Erschliessungsvorhaben die völkervertraglichen Verpflichtungen mehrerer Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention ignorieren. Beispielsweise müssen gemäss dem Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" wirtschaftliche Interessen mit denen des Umweltschutzes harmonisiert werden. Der Erschliessung des Gepatschferners könnten neben der Alpenkonvention auch die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung und ein angrenzendes Natura-2000-Gebiet entgegen stehen.