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Die Umsetzung der Alpenkonvention aus der Sicht der NGOs

16.12.2003 / Peter Hasslacher
Die Entwicklung der Alpenkonvention ähnelt einer Sisyphusarbeit. Kaum ist ein Berg mühsam überwunden, taucht schon der nächste auf. Wir stehen jetzt vor dem wohl grössten Berg, der Umsetzung.
Die Geschwindigkeiten der Umsetzung dürfen alpenweit nicht allzu sehr differieren und einzelne Vertragsparteien nicht in eine Oppositionsrolle zum Ratifizierungsprozess der Durchführungsprotokolle schlüpfen. Sie sind in Deutschland, Liechtenstein und Österreich in Kraft, in Frankreich und Monaco erst ein Teil von ihnen. In Slowenien wurden kürzlich alle Durchführungsprotokolle dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt. In der Schweiz und Italien hingegen ist nicht absehbar, ob und wann wie viele Protokolle ratifiziert werden.

Engagement der NGOs ist weiterhin gefragt
Weitere Verzögerungen bei der Ratifizierung würden in den "Vorreiter-Staaten" sehr bald bezüglich möglicher Wettbewerbsverzerrungen und Standortnachteile den Ruf nach der Bremse oder sogar nach dem Ausstieg erschallen lassen. Deshalb muss es die Aufgabe der NGOs bleiben, besonders jener mit Beobachterstatus bei der Alpenkonvention, die fehlenden Ratifizierungen mit aller Kraft einzumahnen. Kritisch wird es, wenn sich die Erwartungen nicht erfüllen. Es darf aber nicht so weit kommen, dass die Alpen-NGOs in ihrem Engagement für die Alpenkonvention nachlassen. Das sind sie ihren Mitgliedern in den Vereinen schuldig! Denn die Alpenkonvention ist derzeit eine der ganz wenigen Möglichkeiten einer (Kurs-)Korrektur für die Probleme des Alpenraumes.

Kernziele der Umsetzung festlegen!
Aus NGO-Sicht ist es jetzt notwendig, dass sich die Vertragsparteien möglichst rasch auf konkrete Kernziele der Umsetzung einigen. Die Bemühungen, Forderungen und fachlichen Inputs dazu sind nicht neu. Es sei an den Vorschlag der CIPRA für einen "Aktionsplan zur Umsetzung der Alpenkonvention" erinnert, der letztlich in die anlässlich der VI. Alpenkonferenz 2000 beschlossenen Leitsätze für die Umsetzung mündeten. Jetzt geht die Suche nach einem mehrjährigen Arbeitsplan los. Er soll die verschiedenen Vorstellungen der Vertragsparteien strukturieren und sich Sachthemen widmen. Die Festlegung eines Arbeitsplanes, von Umsetzungsprioritäten und die Weiterentwicklung der laufenden Umsetzungsaktivitäten soll aber nicht den Blick davor verstellen, dass die Protokollbestimmungen nun in den Staaten, in denen sie in Kraft sind, in der täglichen Arbeit umzusetzen sind, von den rechtsanwendenden Vollzugsorganen und Behörden, durch Aufträge für Gesetzesanpassungen oder als Argumentations-, Auslegungs- und Begründungshilfe im Rahmen von Programmen, Plänen, usw.

Keine Zeit mehr für Nebensächlichkeiten
Beobachter wie CIPRA oder CAA (Club Arc Alpin), haben dabei erstmals bei einer Konvention die Möglichkeit, in einem Überprüfungsausschuss mitzuwirken, wo es um Berichtspflichten und die Behandlung von Fällen vermuteter Nichteinhaltung von Protokollbestimmungen gehen wird. Für diese rechtliche Implementierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention werden sich sowohl die NGOs als auch die Vertragsparteien inhaltlich und organisatorisch rüsten müssen. Wir haben in vielen Bereichen nicht mehr die Zeit, um über Nebensächlichkeiten zu diskutieren. Es geht jetzt um die harte Bühne der Umsetzung, damit die Alpenkonvention dem hohen Anspruch gerecht wird, in einem repräsentativen Teilraum Europas den Alpen die richtige Balance zwischen Ökonomie, sozialen Bedürfnissen und Ökologie zu finden.
Quelle: CIPRA-Info 70