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Entwurf für eine EU-Wegekostenrichtlinie
16.12.2003
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CIPRA Internationale Alpenschutzkommission
Die EU-Kommission hat am 29.08.2003 einen Änderungsvorschlag für die sogenannte "Eurovignetten-Richtlinie" von 1999 vorgelegt. Ziel der neuen Richtlinie soll es sein, eine kilometerabhängige Schwerverkehrsabgabe zur Internalisierung der Umweltkosten einzuführen. In seiner jetzigen Fassung wird der Entwurf diesem Anspruch jedoch nicht gerecht, da wesentliche Faktoren nicht oder unzureichend berücksichtigt wurden. Vor allem folgende Punkte sind zu kritisieren:
Geltungsbereich:
Die Richtlinie soll nur auf Strassen des Transeuropäischen Netzes (TEN) Anwendung finden, andere Strassen können nur auf Antrag bei der EU-Kommission mit aufgenommen werden. Gerade in den Alpen fallen aber ganze Talschaften und viele Alpenpässe nicht in diese Kategorie, wodurch eine Abgabenerhebung in diesen sowieso schon überlasteten Gebieten erschwert bis unmöglich gemacht wird.
Einrechnung von externen Kosten:
Bei der Berechnung der Mauthöhe werden nur Kosten für Bau, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes, Infrastrukturkosten für Massnahmen zur Verringerung von Lärmbelästigungen sowie bestimmte Unfallkosten berücksichtig. Die Einbeziehung von Umwelt-, Gesundheitsund Gebäudekosten ist nicht vorgesehen, so dass von einer umfassenden Kostenwahrheit nicht die Rede sein kann.
Verwendung der Einnahmen:
Die Richtlinie sieht vor, die Einnahmen fast ausschliesslich zur Instandhaltung und zum "ausgewogenen Ausbau" der betreffenden Verkehrswege zu verwenden. Die Finanzierung von Vorsorge- und Reparaturmassnahmen der durch den Verkehr verursachten Gesundheits- und Umweltkosten sowie die Förderung des Schienenverkehrs sind nicht vorgesehen.
Die Stellungnahme von CIPRA-International zur neuen Wegekostenrichtlinie finden Sie unter
www.cipra.org (Rubrik "Cipra Postitionen"). Den Entwurf der Richtlinie finden Sie unter
www.europa.eu.int/eurlex/de/com/availability
Quelle: CIPRA-Info 70
Die Richtlinie soll nur auf Strassen des Transeuropäischen Netzes (TEN) Anwendung finden, andere Strassen können nur auf Antrag bei der EU-Kommission mit aufgenommen werden. Gerade in den Alpen fallen aber ganze Talschaften und viele Alpenpässe nicht in diese Kategorie, wodurch eine Abgabenerhebung in diesen sowieso schon überlasteten Gebieten erschwert bis unmöglich gemacht wird.
Einrechnung von externen Kosten:
Bei der Berechnung der Mauthöhe werden nur Kosten für Bau, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes, Infrastrukturkosten für Massnahmen zur Verringerung von Lärmbelästigungen sowie bestimmte Unfallkosten berücksichtig. Die Einbeziehung von Umwelt-, Gesundheitsund Gebäudekosten ist nicht vorgesehen, so dass von einer umfassenden Kostenwahrheit nicht die Rede sein kann.
Verwendung der Einnahmen:
Die Richtlinie sieht vor, die Einnahmen fast ausschliesslich zur Instandhaltung und zum "ausgewogenen Ausbau" der betreffenden Verkehrswege zu verwenden. Die Finanzierung von Vorsorge- und Reparaturmassnahmen der durch den Verkehr verursachten Gesundheits- und Umweltkosten sowie die Förderung des Schienenverkehrs sind nicht vorgesehen.
Die Stellungnahme von CIPRA-International zur neuen Wegekostenrichtlinie finden Sie unter
www.cipra.org (Rubrik "Cipra Postitionen"). Den Entwurf der Richtlinie finden Sie unter
www.europa.eu.int/eurlex/de/com/availability
Quelle: CIPRA-Info 70