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Die Implementierung des Verkehrsprotokolls - Ein steiniger Weg

16.12.2003 / Gerold Glantschnig
Die Alpenkonvention verfolgt das Ziel, durch bereichsund grenzübergreifende Massnahmen eine Verknüpfung der ökologischen und ökonomischen Interessen zu schaffen. Die Schwierigkeit dieses Ziels zeigt sich am deutlichsten im Verkehrsbereich, weil hier auch massive Interessengegensätze zwischen inner- und ausseralpiner Bevölkerung sichtbar werden.
Die in der Rahmenkonvention festgelegten Zielvorgaben haben im Zuge der Ausarbeitung des Verkehrsprotokolls massive Diskrepanzen in ihrem Verständnis unter den Alpenstaaten offen gelegt. Österreich hat als Folge der angestrebten Belastungssenkung daraus auch ein Verbot neuer alpenquerender Transitrouten abgeleitet. Da andere Vertragsstaaten, wie z.B. die Schweiz, daraus keine so weitreichenden Folgewirkungen ableiten wollten, folgte eine mehrjährige Lähmung der Verkehrsentlastungsinitiativen im Alpenbereich. Zwischenzeitlich konnte aber das Verkehrsprotokoll unterzeichnet werden, das sich nicht nur auf das Verbot neuer Transitachsen beschränkt, sondern auch Belastungssenkungen auf bestehenden Transitrouten mit einbezieht. Um Belastungssenkungen zu erreichen eröffnet die Alpenkonvention auch die Möglichkeit der Erlassung weitergehender nationaler Regelungen, soweit sie mit dem Prinzip des freien Warenverkehrs vereinbar sind. Die Alpenkonvention bildet damit durchaus einen wichtigen Mosaikstein in den Bemühungen um Eindämmung der Transitverkehrsbelastung der Alpen.
Quelle: CIPRA-Info 70
abgelegt unter: Alpenkonvention, Staatsabkommen