Das Parlament darf sich nicht von den leeren IOC-Versprechen verführen lassen

Die Winterspiele 2038 sollen in der Schweiz stattfinden. CIPRA steht der Durchführung sehr kritisch gegenüber. Das Parlament darf den IOC-Versprechen nicht blind vertrauen und der Naivität des Bundesrats nicht folgen. Es muss der Kandidatur Leitplanken setzen, Kompensationen für Umwelt- und Klimaschäden einfordern und der Bevölkerung eine Mitsprache über ein Referendum ermöglichen.

Am 13. und 14. August 2026 berät die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) über die Unterstützung der Winterspiele 2038 in der Schweiz.

Nachhaltige Spiele bleiben eine reine Behauptung

Da Winterspiele im Alpenraum als politisch nicht mehr durchführbar galten, wirbt das IOC seit einigen Jahren mit dem Versprechen nachhaltiger Spiele. Die Realität sieht anders aus: So waren die Winterspiele von Mailand-Cortina 2026 geprägt von Eingriffen in sensible Naturräume und massive Kostensteigerungen.

Die Schweizer Kandidatur verspricht ebenfalls dezentrale und nachhaltige Spiele. Doch auch in der Schweiz werden sie erhebliche CO-Emissionen, Eingriffe in Natur und Landschaft sowie weitere Umweltbelastungen verursachen. Die negativen Auswirkungen werden weit über die Dauer der Spiele hinausreichen.

Die durch den Bundesrat vorgeschlagene Vermächtnisstrategie genügt nicht. Sie muss durch eine verbindliche Kompensationsstrategie ergänzt werden. Bund, Kantone und das IOC müssen verpflichtet werden, unvermeidbare Schäden an Natur, Landschaft und Klima durch ein oder mehrere substanzielle Naturvermächtnisse auszugleichen. Diese Verpflichtung ist im Planungsbeschluss verbindlich festzuschreiben.

Keine Aushebelung Schweizer Gesetze für Olympia

In der Vorbereitung der Winterspiele in Mailand und Cortina wurden Umweltgesetze ausgehebelt. Das Parlament hat dafür zu sorgen, dass die Spiele weder zu Umgehungen und Ausnahmen des Umweltrechts noch zu einer Beschleunigung von Bewilligungsverfahren führen. Das Natur-, Umwelt- und Raumplanungsrecht sowie die Verpflichtungen aus der Alpenkonvention sind uneingeschränkt einzuhalten. Im Planungsbeschluss muss deshalb festgehalten werden, dass neben Umweltvorschriften auch sämtliche Gesetze, Bewilligungsverfahren, Fristen und Rechtsmittel uneingeschränkt gelten.

Debatte und nationales Referendum

Olympische Winterspiele sind ein Generationenprojekt von nationaler Tragweite. Die Kandidaturen der letzten Jahre scheiterten in der Schweiz alle an der Urne. Der Bundesrat möchte ein Referendum verunmöglichen und begründet dies mit dem im Vergleich geringeren finanziellen Beitrag des Bundes. Angesichts der Reputationsrisiken sowie der Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Landschaft unterscheidet sich die Kandidatur nicht von den vor dem Volk gescheiterten Projekten. Durch die dezentrale Austragung sind zahlreiche Regionen und mehr Menschen als in den früheren Kandidaturen betroffen.

Bereits mit der verkürzten Vernehmlassungsfrist hat der Bundesrat die öffentliche Mitsprache eingeschränkt. Gemäss Artikel 28 des Parlamentsgesetzes ist bei Beschlüssen von erheblicher Tragweite grundsätzlich ein referendumsfähiger Bundesbeschluss vorzusehen. Bei einem Projekt dieser Grössenordnung darf eine nationale Debatte nicht verhindert werden. Der Planungsbeschluss ist deshalb dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Das Parlament trägt Verantwortung

Die Botschaft des Bundesrats ist von grosser Naivität geprägt. Zentrale Risiken und offene Fragen werden ausgeblendet. Gleichzeitig sollen erhebliche finanzielle und sicherheitspolitische Lasten auf Kantone, Gemeinden und private Akteurinnen und Akteure abgewälzt werden.

Der Bund trägt eine grosse politische Mitverantwortung für das Gelingen des Projekts. Es ist verantwortungslos, die Risiken kleinzureden. Das Parlament ist gefordert, seine Aufsichtsfunktion wahrzunehmen, Leitplanken zu beschliessen und im Rahmen der Debatte die Informationen einzufordern, bevor über die Unterstützung der Kandidatur entschieden wird.

Rückfragen sind zu richten an:
Manuel Herrmann, Geschäftsleiter CIPRA Schweiz, 078 765 61 16, manuel.herrmann@cipra.org