Good Practice
Stopp für Zweitwohnungen
Im Jahr 2012 stimmte das Schweizer Stimmvolk für eine Beschränkung des Baus von Zweitwohnungen. Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Seither sind alle Gemeinden verpflichtet, jährlich ein Wohnungsinventar zu erstellen. Darin müssen sie die Anzahl aller Wohnungen sowie der Hauptwohnsitze angeben. Gemeinden mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent an Zweitwohnungen dürfen grundsätzlich keine neuen mehr genehmigen. Es gelten aber auch Ausnahmen: Touristisch bewirtschaftete Wohnungen in strukturierten Beherbergungsbetrieben beziehungsweise Einliegerwohnungen sowie Zweitwohnungen in geschützten Bauten sind erlaubt. Es gibt allerdings keine vergleichbaren Daten über Zweitwohnungen, da jede Gemeinde die Wohnungsbestände unterschiedlich erfasst.
Mehr Informationen: www.are.admin.ch/are/de/home/raumentwicklung-und-raumplanung/raumplanungsrecht/zweitwohnungen/dossier-zweitwohnungsgesetz-und--verordnung.html (de, fr, it), [email protected] (de)