Good Practice
Legal Mountainbiken
Mountainbiken ist im veralteten Forstgesetz Österreichs nicht vorgesehen und somit eigentlich illegal. Das Land Tirol hat deshalb 1997 ein Modell erarbeitet, das Rechtssicherheit für Grundbesitzende bietet, wenn sie Wege für Mountainbikende freigeben. Immer mehr Mountainbiker befahren schmale Wege (Singletrails), Nutzungskonflikte sind vorprogrammiert. 2014 hat das Land Tirol deshalb gemeinsam mit Interessensgruppen das «Mountainbike-Modell 2.0» erarbeitet. Es regelt, unter welchen Bedingungen Wege offiziell freigegeben, gebaut und je nach Schwierigkeitsgrad markiert werden können. Das Routennetz umfasst mittlerweile mehr als 330 km Singletrails und 6´400 km MTB-Routen. Es steht online frei zur Verfügung und wird regelmässig aktualisiert.
Mehr Informationen: https://www.bergwelt-miteinander.at/summer/mountain-biking/mtb-model-20.html (de), https://www.tirol.gv.at/sport/radfahren/mountainbike/tiroler-mountainbikemodell-20/ (de), https://www.salzburgerland.com/de/das-mountainbike-modell-salzburgerland/ (de), https://www.bundesforste.at/natur-erleben/mountainbiking (de)