CIPRA Vertretungen:

Benutzerspezifische Werkzeuge

  Suchfilter  

Landschaft und Energie

Die Energiewende tut not: für den Klimaschutz, für die Verringerung unseres Verbrauchs an nicht-erneuerbaren Ressourcen und für einen wirksamen Natur- und Artenschutz. Es braucht jedoch auch eine massive Steigerung der Effizienz und Suffizienz und einen moderaten Ausbau der erneuerbaren Energien.
Bild Legende:
(c) Walter Perathoner

Trends und Herausforderungen 

Wie viele Wind-, Wasser-, Biomasse- und Solar-Anlagen müssen für die Energiewende errichtet werden und wo müssen sie aufgestellt werden? Die Gefahr besteht, dass solche Anlagen die letzten abgelegenen und noch unberührten Landschaften und empfindlichen Ökosysteme in den bereits intensiv genutzten Alpen zerstören (vgl. «Unerschlossene Landschaften»). Zusammen mit dem zunehmenden Verkehr, dem steigenden Siedlungsdruck und der immer intensiveren Erholungsnutzung nimmt der Druck auf Landschaft, Flora und Fauna zu.

Forderungen 

Angesichts der Auswirkungen des Klimawandels trägt die CIPRA die Forderung nach einer Energiewende grundsätzlich mit. Dabei gilt es, diese derart auszugestalten, dass die aussergewöhnliche Natur, die Biodiversität und die einzigartige alpine Landschaft nicht beeinträchtig werden. Die Energiewende darf nicht dazu herhalten, die letzten ungenutzten Ressourcen in den Alpen auszuschöpfen und Landschaften dadurch zu schädigen. An erster Stelle steht das Ziel, den Energiekonsum zu verringern und den Energieverbrauch vom gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wachstum zu entkoppeln.

Die CIPRA fordert deshalb eine koordinierte Planung, die sowohl Vorranggebiete wie auch Ausschlussgebiete definiert. Da die Auswirkungen von Energie-Infrastrukturen wie etwa der Wasser- oder Windkraft keinen Halt machen an Ländergrenzen, erachtet die CIPRA zumindest eine nationale Planung, wenn möglich eine alpenweite Planung als unabdingbar. Gibt es auf tiefen Verwaltungsebenen zu grosse raumplanerische Kompetenzen, so führt das zu einer unkoordinierten Entwicklung. 

In Schutzgebieten darf die Energie-Infrastruktur den zentralen Schutzzweck nicht beeinträchtigen. In Nationalparks, anderen höherrangingen Schutzgebieten, Vogelschutzgebieten oder Gebieten mit einer hohen Wildnisqualität soll gänzlich auf EnergieInfrastruktur verzichtet werden. Auch auf die Landschaftsästhetik und den Schutz von Erholungsgebieten ist Rücksicht zu nehmen. Zentral ist zudem, nicht nur die EnergieInfrastruktur im engeren Sinne zu betrachten, sondern auch zu prüfen, welche Infrastrukturen zur Erbauung und Erschliessung notwendig sind. 

Im Einklang mit den Bestimmungen des Energieprotokolls der Alpenkonvention müssen darüber hinaus auf internationaler Ebene eine umweltverträgliche Produktion, Verteilung und Nutzung von Energie durchgesetzt sowie Energiesparmassnahmen gefördert werden. Die Senkung des Verbrauchs durch bessere Energieeffizienz und Suffizienz-Massnahmen muss dabei stets oberste Priorität haben.

 

Weiterführende Informationen