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Grundsätze

15.12.2020
Bild Legende:
(c) Michael Gams, CIPRA International

Landschaften als Commons 

In den Alpen gibt es eine lange Tradition der gemeinsamen Bewirtschaftung und Nutzung von «Commons» wie Weiden, Wasser oder Wäldern. Die Landschaft als solche kann als Commons – vereinfacht übersetzt als Gemeingut – betrachtet werden. Der Begriff «Commons» geht indes über das Gemeingut hinaus: Commons sind das, was wir «gemeinsam» erzeugen, was der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird oder was wir als Geschenke der Natur erhalten. Dazu gehören materielle und immaterielle Aspekte ebenso wie die sozialen Beziehungen, die Commons hervorbringen, erhalten und schützen. Zu den Commons gehören darüber hinaus Regeln und Normen, die wichtige Anreize und Rahmenbedingungen für gemeinschaftliches Handeln schaffen. 

Wenn wir die alpine Landschaft als Commons verstehen, ermöglicht dies eine anregende und nutzbringende Beziehung zwischen Mensch und Natur, die das menschliche Überleben sichert sowie kollektive und natürliche Werte fördert. So dient die Berglandschaft als eine Art Labor für Commons und die deliberative Demokratie*; für das Menschsein in Zeiten der Klimakrise und des Artensterbens. 
Entscheidend dabei sind die Praktiken und Prozesse, wie Gemeingüter produziert, genutzt und verwaltet werden. Beispielsweise wurden Terrassen, Bewässerungssysteme oder alpine Weiden kollektiv angelegt und genutzt. Damit veränderten sich die Landschaften stetig.

Wenn wir Landschaften in diesem Sinne als Commons verstehen, wird klar, dass sich die Regeln für den Umgang mit der Landschaft auch einer sich verändernden, pluralistischen Gesellschaft anpassen müssen. So müssen zum Beispiel bei landschaftsrelevanten Diskussionen verstärkt auch Frauen, junge Menschen oder ImmigrantInnen einbezogen werden. Ein grosser Teil der Landfläche in den Alpen ist im Besitz der Allgemeinheit: Wer darf und soll darüber entscheiden, wie sich diese Landschaft entwickeln soll? Oftmals muss über spezifische lokale Regeln nachgedacht werden – etwa, wenn es um die Schaffung eines neuen Nationalparks geht: Wer darf in diesem Fall über den «Gebrauch» dieses allgemeinen Guts, dessen Wirkung weit über die Grenzen hinaus geht, entscheiden? Das Wissen um Commons und ihr Wert muss Allgemeingut werden. Commons müssen kulturell verankert und in der Gesetzgebung sichtbar gemacht werden. 

In den Alpen gibt es zahlreiche «neue» Commons im Zusammenhang mit Landschaft, etwa die Esskultur oder solidarische Landwirtschaft. Damit diese Ansätze greifen und weiterentwickelt werden können, gilt es, die Prinzipien von Elinor Ostrom** zur Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums zu berücksichtigen.

Landschaft aushandeln 

Landschaft ist ein Spiegelbild unterschiedlicher, sich ständig wandelnder gesellschaftlicher Bedürfnisse und Interessen. Es gilt, diese Bedürfnisse und Interessen auf eine transparente Art und Weise zu koordinieren. Es ist offensichtlich, dass bei Entscheiden über den Umgang mit der Landschaft die Interessen zum Schutz der Umwelt, der Biodiversität, des Klimas und des Wassers nicht genügend berücksichtigt werden und stattdessen oftmals wirtschaftlichen Interessen der Vorrang gegeben wird (vgl. Unerschlossene Landschaften). 

Eine gute Landschaftspolitik ist ein Weg zur Beteiligung, damit die Zivilgesellschaft, private Organisationen und Behörden den Wert der Landschaft, deren Rolle in der Gesellschaft und deren oft dramatischen Veränderungen durch menschliche Aktivitäten erkennen. Gleichsam ist sie Mittel zur Festlegung von Zielen für den Umgang mit der Landschaft. Eine sinnvolle und zukunftstaugliche Landschaftspolitik muss wirksame Instrumente zur Beteiligung der Öffentlichkeit und ihrer unterschiedlichen Interessen zur Verfügung stellen. Sie muss sicherstellen, dass den Interessen zum Erhalt unserer natürlichen Ressourcen – die alle Teil der Landschaft sind – ebenso grosses Gewicht beigemessen wird wie den Interessen der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Politik muss daher auch sicherstellen, dass sich die Indikatoren der Landschaftsqualität, wie z.B. die Artenvielfalt, das Landschaftsbild oder die Bodengesundheit, nicht weiter verschlechtern. 

Dazu müssen existierende Regelwerke – wie die Europäische Landschaftskonvention oder die Alpenkonvention – konsequent angewendet und umgesetzt werden. Erstere sieht vor, dass die Unterzeichnerstaaten eine Landschaftspolitik verabschieden und die Konkurrenz der Zuständigkeit der Entscheidungsgremien mindern. Die Alpenkonvention als verbindliches Regelwerk der Alpenstaaten verpflichtet die Vertragsparteien, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um den Schutz, die Pflege und die Wiederherstellung von Natur und Landschaft im Alpenraum sicherzustellen***. Weiter sind sie angehalten, die Raumnutzung mit den ökologischen Zielen und Erfordernissen zu harmonisieren sowie die Ressourcen und den Raum sparsam und umweltverträglich zu nutzen****.

Angesichts der wichtigen gesellschaftspolitischen Rolle von Landschaften fordert CIPRA, dass Bildung und Sensibilisierung im Bereich Landschaft gefördert werden. Wenn die Menschen sich betroffen fühlen und involviert sind, übernehmen sie Verantwortung für ihr Umfeld. Sie lernen, nicht nur abrupte, sondern auch schleichende Veränderungen der Landschaft zu erkennen und darauf zu reagieren. Nachhaltige Entwicklung wird konkretisiert und (be)greifbar. 

Die CIPRA fordert die Beteiligung der Öffentlichkeit, der lokalen und regionalen Behörden und anderer Interessengruppen, um die Zivilgesellschaft, private Organisationen und Behörden für die Werte der Landschaft und ihre Rolle in der Gesellschaft zu sensibilisieren. Für den Einbezug in die Landschaftspolitik müssen Prozesse definiert werden, wie es in der Europäischen Landschaftskonvention vorgegeben ist.

 

* Der Begriff deliberative Demokratie bezeichnet sowohl Konzepte, in denen die öffentliche Beratung zentral ist, als auch deren praktische Umsetzung. Wesentliches Kennzeichen einer deliberativen Demokratie ist der öffentliche Diskurs über alle politischen Themen, der auch als «Deliberation» bezeichnet wird. Wikipedia «Deliberative Demokratie», Zugriff am 2.11.2020.

** Elinor Ostrom (1990): Governing the Commons: The Evolution of Institutions for Collective Action. Ostrom erhielt 2009 für ihre wissenschaftliche Arbeit zu den Commons den Nobelpreis in Wirtschaftswissenschaften.

*** Protokoll «Naturschutz und Landschaftspflege», www.alpconv.org

**** Protokoll «Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, www.alpconv.org

Weiterführende Informationen