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Publikation

Die Århus-Konvention - Mehr Rechte für Umweltverbände

Erscheinungsjahr 2004
Herausgeber Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V.
Internet: http://www.dnr.de
Erscheinungsort Berlin
Seitenanzahl 24
Sprache de
Bezug http://www.dnr.de
Seiten 24
Dokumentart Zeitschrift, Broschüre
Obwohl sich die Århus-Konvention direkt an die Bürger/innen richtet und ihnen ermöglicht, sich effktiver für Umweltschutz einzusetzen, ist sie bisher nur Insidern bekannt. Um das zu ändern, haben der Deutsche Naturschutzring (DNR) und das Unabhängige Institut für Umwelt­fragen (UfU) die wichtigsten Informationen in einer Broschüre zusammengestellt.

Die Konvention, die 1998 in Århus (Dänemark) unterzeichnet wurde, ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz gibt. Dabei geht es um drei Gebiete:
- Information über Umweltfragen
- Beteiligung an Verwaltungsverfahren zu Projekten mit Umweltauswirkungen
- Möglichkeit, Klage gegen Umweltbeeinträchtigungen zu führen

Die Århus-Konvention ist damit der bislang einzige völkerrechtliche Vertrag, der der Zivilgesellschaft eine Hauptrolle beim Schutz der Umwelt verleiht. Er verdient es, auch der Öffentlichkeit in Deutschland besser vertraut zu sein.
abgelegt unter: Recht