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Sorge um Riedberger Horn

30.01.2015 / CIPRA Deutschland
Das Riedberger Horn im Allgäu (Deutschland) ist durch neue Erschließungspläne gefährdet.
Bild Legende:
Geplante Verbindungsbahn liegt in Zone C des Alpenplans

CIPRA Deutschland war neben vielen anderen Institutionen und Verbänden von der Verwaltungsgemeinschaft Obermaiselstein/Balderschwang zu einer Stellungnahme zu den Plänen einer neuen Verbindungsbahn (Flächennutzungsplan) zwischen den Liftsystemen Riedberger Horn (Balderschwang) und Grasgehren (Obermaiselstein) gebeten worden. Diese neue Planung lässt zwar den Gipfelbereich des Riedberger Horns außen vor. Die von CIPRA Deutschland gemeinsam mit vielen ihrer Mitgliedsverbände zusammengetragenen Argumente lassen dies aber als Trugschluss erkennen: es geht um das Schicksal des Riedberger Horns als Ski- und Tourenberg besonderer Art. CIPRA Deutschland hat sich gegen den neuen Flächennutzungsplan mit folgenden Argumenten ausgesprochen:

  • Der Alpenplan – Bestandteil des Landesentwicklungsprogramms – untersagt in der Schutzzone C den Bau von Liftanlagen. Ein wesentlicher Teil der Planflächen liegt in der Schutzzone C. Diese wurde bei im Flächennutzungsplan nicht hinreichend berücksichtigt und abgewogen.
  • Eine Abweichung vom Alpenplan würde einen Präzedenzfall bedeuten. Dies würde zum Dammbruch des seit über 40 Jahren unverändert gültigen Alpenplans führen.
  • Die geplante Baumaßnahme würde in einen geomorphologisch sensiblen und rutschgefährdeten Hangbereich eingreifen. Aufwendige bauliche Sicherungsmaßnahmen wären notwendig, um die Gefahr groß- und kleinflächiger (Vermurungen) Hangrutsche und eine Beeinträchtigung der Passstraße zu verhindern
  • Das geplante Vorhaben widerspricht dem Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), insbesondere dem Protokoll Bodenschutz: Art. 14 Abs. 1 „Die Vertragsparteien wirken in der geeignetsten Weise darauf hin, dass … Genehmigungen für den Bau und Planierung von Skipisten …in labilen Gebieten nicht erteilt werden.
  • Für den Bau der Piste müsste Schutzwald gerodet werden. Die Rodung von Schutzwald im Sinne des Bergwaldbeschlusses des Bayerischen Landtags von 1984 ist nicht zulässig.
  • Das wichtigste Quellgebiet für Birkwild westlich der Iller  mit gravierenden Auswirkungen auf benachbarte FFH-Gebiete würde durch das Vorhaben geschädigt werden.
  • Das geplante Vorhaben greift massiv in geschützte Biotope mit wertvollen Pflanzengesellschaften ein.
  • Die Piste verläuft durch ein großflächiges Wildschutzgebiet mit Betretungsverbot vom 16.11. bis 30.4 eines jeden Jahres.
  • Mit einer angestrebten Erhöhung der Nutzerzahlen wird der Straßenverkehr zwangsläufig zunehmen und damit auch die Belastung der B 19 und des Nadelöhrs in Fischen

Deutschland hat gerade für zwei Jahre den Vorsitz der Alpenkonferenz übernommen. Bayern ist stolz auf seinen Alpenplan und die einzigartige Schönheit seiner alpinen Landschaften. Das Riedberger Horn gilt seit Jahrzehnten als der schönste Skiberg Deutschlands. Braucht es noch mehr Argumente, um zu begründen, dass diese Planung nicht weiter verfolgt werden sollte?!

Weitere Infos finden Sie hier.

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