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Mehr Alpenschutz im Transitverkehr

03.06.2020 / alpMedia
Die Verkehrsministerien der EU-Länder verhandeln Anfang Juni 2020 über verbindlichere Regeln für den Transitverkehr. CIPRA-Vertretungen aller Alpenländer fordern eine Verbesserung der europäischen Wegekostenrichtlinie für Lastwagentransporte.
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Transitverkehr: CIPRA-Vertretungen aller Alpenländer fordern verbindlichere Regeln.

Um die Interessen von Mensch und Natur im Alpenraum ein- und den Alpenschutz an den Transitachsen voranzubringen, haben die CIPRA-Organisationen Ende Mai 2020 ihre generellen Forderungen zum Transitverkehr formuliert. Nun übermitteln sie auch ihre spezifischen Forderungen zur Verbesserung der Wegekostendirektive  an die nationalen Umwelt-, Verkehrs- und Gesundheitsminister.

Zahnlose Verordnung

Bereits 1993 erliess die EU die «Eurovignette Directive», auch bekannt als Wegekostenrichtlinie. Diese regelt die freiwillige Erhebung von Autobahngebühren für Nutzfahrzeuge. Lastwagentransporte sollten einen Teil der Infrastrukturkosten tragen. Auch bei späteren Überarbeitungen der Verordnung wurden die Umweltkosten nicht berücksichtigt. Gemeint ist damit die Abgeltung von Schäden, die der Schwerverkehr an der Gesundheit von Mensch und Umwelt verursacht. Bis heute sind diese externen Kosten nicht einbezogen, trotz einer weiteren Überarbeitung der Verordnung 2006. Lastwagen fahren seit Jahren im Vergleich mit anderen Verkehrsträgern zu billig, Gebühren sind auf Fahrzeuge über 12 Tonnen Gesamtgewicht limitiert.

Europaweite Verhandlungen

2017 legte die EU-Kommission einen neuen Entwurf vor, der externe Kosten einbezieht und das Gewichtslimit auf 3.5 Tonnen senkt. Das Europäische Parlament ergänzte den Entwurf 2018. Sie will einen verpflichtenden Übergang zu Mautsystemen, die sich an den tatsächlich gefahrenen Kilometern orientieren. Die Höhe der Gebühr soll sich nach CO2-Emissionsklassen richten. Bis Ende 2019 konnten sich die nationalen Verkehrsminister noch nicht einigen, Deutschland stemmt sich gegen geringere Gewichtslimits, Italien und die Niederlande betrachten die Aufschläge für externe Kosten wie Luftverschmutzung und Lärm als zu hoch. Ihre nächste Verhandlung findet Anfang Juni 2020 statt.

Klare Forderungen

Die CIPRA unterstütze grundsätzlich die Überarbeitung der Wegekostenrichtlinie, um das Strassenverkehrsaufkommen zu senken und das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, wie Co-Geschäftsleiter Kaspar Schuler betont. «Wir begrüssen auch, dass die gemeinsamen Regeln bereits für Nutzfahrzeuge ab 3.5 Tonnen gelten sollten.» Schuler weist allerdings auch darauf hin, dass sich alle acht Vertragsstaaten der Alpenkonvention – darunter Deutschland und Italien – bereits vor über 20 Jahren zu den Grundlagen der Wegekostenrichtlinie bekannt haben. Was also derzeit heiss diskutiert wird, wäre de facto für einige EU-Länder längst Pflicht. Drei Forderungen zur Verbesserung der Wegekostenrichtlinie stehen darum für die CIPRA im Vordergrund:

  1. Die Direktive muss als Berechnungsgrundlage sämtliche externen Kosten inkludieren.
  2. An der vorgesehenen Zulässigkeit verlagerungswirksamer Mautzuschläge in sensiblen Räumen wie den Alpen oder bevölkerungsreichen Regionen ist festzuhalten.
  3. Die Maut muss in Abhängigkeit von gefahrenen Kilometern erhoben werden.

Quellen und weitere Informationen:

www.cipra.org/de/themen/alpenpolitik/brennpunkt-transit/