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Liftbau auf wackligen Beinen

30.01.2018
Der Erdrutsch in Bolsterlang am 23.1.2018, unweit des Riedberger Horns, erinnert eindrücklich an die instabile Geologie in diesem Gebiet. Die unter dem Dach der CIPRA Deutschland zusammenarbeitenden Verbände sehen sich in ihren Warnungen vor dem gefährlichen Untergrund bestätigt. Staatsminister Söder ließ diese Aspekte jedoch bei der Änderung des Alpenplans zugunsten der geplanten Skischaukel am Riedberger Horn bewusst ausklammern.
Bild Legende:
Mure im selben Gebiet, Oktober 2015; Bild: Gotlind Blechschmidt, Mountain Wilderness

Am frühen Dienstagmorgen, den 23.1.2018, löste sich in Bolsterlang an einer der Stützen der Hörnerbahn der Hang. Dabei rutschten 900 Kubikmeter talwärts über Talabfahrt und Wanderwege bis zum Parkplatz an der Talstation. Glücklicherweise ist bei dem Vorfall niemand zu Schaden gekommen. Bis zur aufwändigen Sicherung der Stütze und des Geländes wird der Großteil des Skigebiets allerdings wohl einige Wochen geschlossen bleiben müssen. Die Betreiber rechnen mit Gesamtkosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro.

Keine vier Kilometer Luftlinie entfernt befindet sich das Skigebiet Grasgehren am Riedberger Horn. Dieses soll bald aufgerüstet werden, um den Ansprüchen für die geplante Skischaukel zum Nachbargebiet in Balderschwang zu genügen. Ebenso wie das Skigebiet in Bolsterlang befindet sich das gesamte Areal in der sogenannten Flyschzone der Hörnergruppe und weist damit die selbe Geologie auf. Labile Hänge finden sich vor allem an der Südwestflanke des Riedberger Horns, was immer wieder durch diverse Erdrutsche an der Passstraße vor Augen geführt wird. Diese Südwestflanke ist der Bereich, in dem die Zone C des Alpenplans zurechtgestutzt werden soll, um die Liftverbindung und die zugehörige Abfahrt bauen zu können. Die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt sowie mehrere Georisk-Objekte der offiziellen Gefahrenkarte in genau diesem Hang untermauern die starke Labilität des Gebiets. Die Alpenkonvention, ein auch in Bayern geltender völkerrechtlicher Vertrag, verbietet Pistenbauten in labilen Gebieten.
In einer aktuellen Pressemitteilung betont Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV: „Der Murenabgang an der Hörnerbahn beweist, dass bereits Probleme bestehen und der Bau weiterer Skipisten oder Lifte in einer geologischen Gefahrenzone unverantwortlich ist“.

Auch die stetigen Warnungen der Verbände konnten den Aspekt der geologischen Instabilität nicht in die Abwägung zur Änderung der Zone C im Bereich des Riedberger Horns einbringen.  Das federführende Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vertrat den Standpunkt, dass die Risiken eines Skipistenbaus im labilen Gelände nicht Gegenstand des Verfahrens seien. Die Zielsetzung des Ministeriums war damit klar: Bei der Änderung der Zone C am Riedberger Horn sollte nicht über die sachlichen und rechtlichen Risiken gesprochen werden.

So wurde die Staatsregierung früher als gedacht von den Fakten eingeholt. Ob bei der Änderung des Alpenplans die vom Landesplanungsgesetz geforderte fach- und sachgerechte Abwägung stattgefunden hat? Wir bezweifeln dies und werden dies gerichtlich überprüfen lassen.

Als Mitglied des eingangs genannten Aktionsbündnisses weist der LBV in einer aktuellen Meldung auf den Zusammenhang des Murenabgangs in Bolsterlang und der Liftpläne am Riedberger Horn hin:

www.lbv.de/news/details/murenabgang-im-oberallgaeu-nahe-riedberger-horn/

Die Süddeutsche Zeitung und der BR berichteten:

www.sueddeutsche.de/bayern/allgaeu-schlammlawine-legt-skigebiet-in-bolsterlang-lahm-1.3846594

www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/sanierungsarbeiten-an-hoernerbahn-verzoegern-sich-nach-mure100.html